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12. April 2018
Bezüglich der Fussball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland hat der Stadtrat Regelungen betreffend Public-Viewings erlassen. Die Organisation solcher Anlässe soll erneut Privaten überlassen werden. Im Innenstadtbereich steht dafür kein öffentlicher Grund zur Verfügung.
Vom 14. Juni bis 15. Juli 2018 findet in Russland die Fussball-WM statt. Die Organisation von Public-Viewings wird Privaten überlassen. Finden solche Veranstaltungen auf öffentlichem Grund der Stadt Luzern statt, ist gemäss dem Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes eine Bewilligung der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen nötig.

Aufteilung in zwei Zonen
Zur Bewilligungspraxis: Im zentralen Stadtbereich (Zone 1) gibt es wenige geeignete Standorte für grössere Public-Viewings, die während eines Monats belegt werden können. Deshalb werden in diesem Bereich keine Bewilligungen erteilt. Ausnahmen sieht der Stadtrat vor für das OK Luzerner Fest, das KKL sowie das Inseli. In der umgebenden Zone 2 sind je See-/Reussufer maximal drei Public-Viewings möglich.

Public-Viewing w?hrend der Fussball-WM 2018

Zwei grössere Anlässe bewilligt
Bislang sind bei der Stadt zwei Gesuche für Public-Viewings im öffentlichem Raum eingegangen und gutgeheissen worden: eins für den Platz vor der Ufschötti beim Alpenquai und eins für den Lädeliplatz im Babel-Quartier. Ob noch weitere dazukommen, wird sich zeigen.

Zusätzlich können an diversen Orten im nicht-öffentlichen Raum Fussball-Übertragungen genossen werden. Dazu gehört auch die Brache vor dem Eichwäldli. Dort organisieren Quartierbewohnerinnen und -bewohner ein Public-Viewing nach dem Motto «Aus dem Quartier, fürs Quartier». Zu diesen Orten gehört weiter das private Areal hinter dem Hotel Schweizerhof, wo die Spiele ebenfalls übertragen werden. Bars und Restaurants können zudem auf Gesuch hin Bildschirme installieren, sofern die Trottoirs und öffentlichen Räume nicht beansprucht werden und die Nachtruhe eingehalten wird. Die Übertragungsgeräte dürfen – zum Schutz der Anwohnerschaft – ab Beginn eines Spiels bis Maximum 30 Minuten nach Spielschluss in Betrieb sein.

Nach mitteleuropäischer Zeit sind die Anstosszeiten zwischen 12 und 20 Uhr festgelegt. Somit werden sämtliche Spiele, auch diejenigen, die allenfalls in eine Verlängerung und in ein Penaltyschiessen gehen, spätestens gegen 23 Uhr beendet sein.

Weitere Grundsätze zur Ausrichtung 2018

  • Wirken sich Nutzungen auf privatem Grund auf den öffentlichen Grund aus, können Massnahmen bezüglich Verkehr, Sicherheit, Lärm, Reinigung und Kommunikation getroffen und Empfehlungen zur Durchführung abgegeben werden.
  • In den Bewilligungen sind weitere Auflagen in Bezug auf Lärmimmissionen, Betriebszeiten, Information an die angrenzenden Betriebe und/oder Anwohnerschaft und die Verwendung von Mehrweggeschirr oder eines Pfandsystems aufzunehmen.
  • Die notwendigen Sicherheits- und Aufräumkosten gehen vollumfänglich zulasten der Veranstaltenden. Die Sicherheit ist mit privatem Sicherheitspersonal abzudecken.

Kontakt für Gesuche, Bewilligungen und Fragen:
Stadt Luzern, Stadtraum und Veranstaltungen
Winkelriedstrasse 12a, 6002 Luzern
Web: www.veranstaltungen.stadtluzern.ch
E-Mail: info.stav@stadtluzern.ch
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