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15. Juli 2025
Der Stadtrat hat die Mitgliedschaft der Stadt Luzern im Verband Luzerner Gemeinden (VLG) extern evaluieren lassen. Der daraus entstandene Bericht stellt fest, dass die Mitgliedschaft für die Stadt Luzern mehrheitlich vorteilhaft ist. Sie ist angemessen in den Gremien des VLG vertreten. Sie kann konstruktiv mitwirken und ihre Interessen im VLG wirkungsvoll vertreten. Bei Entscheidungen des VLG wird den Zentrumsthemen die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird positiv beurteilt. Der Stadtrat teilt diese Einschätzungen. Er will die Mitgliedschaft fortführen und beantragt beim Grossen Stadtrat den entsprechenden Sonderkredit.

Im Detail

Seit Jahresbeginn 2022 ist die Stadt Luzern Mitglied im Verband Luzerner Gemeinden (VLG), nachdem sie seit dessen Gründung bis Ende 2014 schon Mitglied gewesen war. Der Wiedereintritt 2022 sollte der Stadt Luzern ermöglichen, ihre Interessen auf kantonaler Ebene wirkungsvoller einzubringen. Eine extern beauftragte Evaluation sollte dies überprüfen. Zudem waren vereinzelte Argumente, die zum Austritt führten, beim erneuten Beitritt wiederum thematisiert worden: Namentlich die ungenügende Repräsentanz gewisser gesellschaftlicher und politischer Gruppen sowie das geringe Gewicht urban geprägter Themen in den Positionsbezügen des VLG. Auch hierüber sollte die Evaluation Auskunft geben.

Mitgliedschaft im VLG ist vorteilhaft

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat einen Bericht und Antrag vor, mit dem er diesem die Resultate der externen Evaluation zugänglich macht. Diese bestätigt, dass die Stadt Luzern von der Mitgliedschaft im VLG insgesamt profitiert. Der Stadtrat teilt diese Einschätzung, nicht zuletzt aufgrund eigener Erfahrungen aus der Mitarbeit in verschiedenen Gremien des VLG. Er will darum die Mitgliedschaft im VLG vorbehaltlos fortführen. Der Stadtrat beantragt dazu einen Sonderkredit von 1,84 Mio. Franken.

Die Evaluation untersuchte drei Leitfragen, zu denen jeweils zwei Ziele formuliert wurden:

  • Welche Mitwirkungsmöglichkeiten sind aufgrund der Mitgliedschaft im VLG zustande gekommen?
  • Welche direkten Wirkungen zeigt die Mitgliedschaft bezüglich Interessenwahrnehmung?
  • Welche längerfristigen Wirkungen der Mitgliedschaft zeichnen sich ab?

Die Stadt Luzern kann angemessen mitwirken

Die Stadt Luzern ist im Vorstand und in allen Fachbereichen des VLG entweder durch ein Mitglied des Stadtrates oder des Verwaltungskaders vertreten. Zudem nimmt sie in verschiedenen Gremien des Kantons Einsitz. Es sind dies beispielsweise ständige Delegationen oder projektbezogene Arbeitsgruppen. Auf diese Weise kann die Stadt Luzern ihre Anliegen direkt einbringen und wird gehört. Der Austausch und die Diskussionen mit anderen Gemeindevertretenden sind konstruktiv, sodass grosse bis kleine, ländliche und städtische Gemeinden profitieren. Die Stadt Luzern setzt für ihre Mitwirkung beachtliche personelle Ressourcen ein. Sie kann so zur Qualität der Arbeit des VLG beitragen.

Die Stadt Luzern kann ihre Interessen direkt vertreten

Aufgrund Ihrer Vertretung in den Gremien kann die Stadt Luzern ihre Positionen und Anliegen in den VLG einbringen. Seit die Stadt Luzern wieder Mitglied ist, werden Zentrumsthemen im VLG vermehrt diskutiert. Die Stadt Luzern bringt sich bei der Vorbereitung von Positionen des VLG aktiv ein. Beispielsweisekonnte sie ihre Anliegen bei der Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2025, zur Teilrevision des Finanzausgleichgesetzes 2026 oder zur Busplanung 2040 einbringen.

Die Mitgliedschaft im VLG zeigte erste Wirkungen

Der VLG hat beim Kanton Luzern durch den Wiedereintritt der Stadt Luzern an politischem Gewicht gewonnen, weil seine Positionen von Seiten Politik und Regierung als relevanter beurteilt werden, wenn die Stadt Luzern bei deren Erarbeitung mitgewirkt hat. Positive Wirkung hat der Wiedereintritt auch auf das Verhältnis zwischen städtischen und ländlichen Gemeinden im Kanton. Der direkte Austausch ermöglicht allen, sich besser zu erklären. Das erhöht das Verständnis füreinander.

Der Aufwand für die Mitwirkung im VLG und die Kosten der Mitgliedschaft sind im Verhältnis zum erzielten Nutzen gerechtfertigt. Der finanzielle Aufwand der Mitgliedschaft beträgt für die Stadt Luzern rund 180'000 Franken jährlich. Demgegenüber wird geschätzt, dass die Mitwirkung von städtischen Vertretenden in den Organen und Delegationen des VLG wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Steuergesetzrevision und die Teilrevision des Finanzausgleichgesetzes angepasst wurden. Dadurch fliesen der Stadt Luzern jährlich rund 4 Mio. Franken zusätzlich zu – ein Mehrfaches des Jahresbeitrages.

Verbesserungspotenzial vorhanden

Für die Vorbereitung der Sitzungen in den Fachbereichen und im Vorstand ist die Zeit oft knapp bemessen. Das behindert die Vorbereitung, erschwert aber auch die stadtverwaltungsinterne Koordination auf fachlicher Ebene. Der VLG anerkennt diesen Verbesserungsbedarf. Weder aus Sicht des Stadtrates noch aus Sicht anderer Gemeinden mit Zentrumsfunktionen wäre es zielführend, innerhalb des VLG eine gesonderte «Städtegruppe» zu gründen. Es existieren bereits entsprechende Plattformen, wie beispielsweise K5. Hingegen stellt der Stadtrat fest, dass der Frauenanteil in den VLG-Gremien weiterhin nicht der demografischen Realität entspricht. Auch ist die ausgewogene parteipolitischen Repräsentanz in den VLG-Gremien nicht gewährleistet. Beides hat damit zu tun, dass in den Gemeindeexekutiven Frauen und gewisse parteipolitische Spektren unterdurchschnittlich vertreten sind. Gemeinden, die direkt in Gremien des VLG eingebunden sind, beurteilen die Transparenz der Kommunikation des VLG mehrheitlich als gut. Das trifft auch auf den Stadtrat zu, der gut informiert ist.

Fazit

Die Mitgliedschaft der Stadt Luzern im VLG und der daraus resultierende verstärkte Einfluss des VLG und der Stadt Luzern im Kanton nützt der Stadt Luzern unter verschiedenen Aspekten. Der Stadtrat will sich weiterhin gemeinsam mit den übrigen Gemeinden im Kanton Luzern für diesen Mehrnutzen einsetzen. Der VLG hat aus Sicht des Stadtrates Potenzial, zu einer noch stärkeren Stimme im Kanton Luzern zu werden. Der Stadtrat will sich weiterhin aktiv im VLG engagieren und so die Interessen der Stadt Luzern innerhalb des Kantons Luzern effizient vertreten.

Der Grosse Stadtrat behandelt den B+A 30/2025 «Mitgliedschaft im Verband Luzerner Gemeinden VLG» voraussichtlich an seiner Sitzung am 18. September 2025.

Link:
Bericht und Antrag 30/2025: «Mitgliedschaft im Verband Luzerner Gemeinden VLG»

Name
Evaluation VLG Medienmitteilung 15.07.2025 (PDF, 111.71 kB) Download 0 Evaluation VLG Medienmitteilung 15.07.2025