Kopfzeile

Inhalt

11. Juli 2025

Verordnung über den Sold und die Entschädigungen der Feuerwehr Stadt Luzern – Anpassung der Bestimmungen zum Sold und den Entschädigungen

Seit 17 Jahren ist der Sold in der Feuerwehr der Stadt Luzern unverändert und liegt damit teilweise deutlich unter den Empfehlungen des Feuerwehrverbands Kanton Luzern. Der Stadtrat hat daher nun eine Teilrevision der Verordnung über den Sold und die Entschädigungen der Feuerwehr Stadt Luzern beschlossen. Konkret werden Einsatz- und Übungsstunden mit 5 zusätzlichen Franken pro Stunde entschädigt. Bei ganztägigen Kursen und Übungen werden 50 Franken mehr pro Tag ausgerichtet. Ausserdem wird der Sold auch beim Pikettdienst angehoben. Die Verordnung wurde zudem auf eine geschlechtskonforme Formulierung überprüft und entsprechend angepasst. Die angepasste Verordnung über den Sold und die Entschädigung der Feuerwehr Stadt Luzern soll rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.
 

Haltung des Stadtrates zur Steuergesetzrevision 2027

Mit Schreiben vom 22. April 2025 lädt der Kanton Luzern ein, am Vernehmlassungsverfahren zur Steuergesetzrevision 2027 (Änderung des Steuergesetzes – Teilrevision 2027 und Gemeindebeteiligung) teilzunehmen. Der Stadtrat lehnt die mit der Steuergesetzrevision 2027 vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich ab. Der vom Schweizer Volk beschlossene Verteilschlüssel der nationalen Ergänzungssteuer von 25 Prozent zugunsten des Bunds und von 75 Prozent an die Kantone soll nicht unterlaufen werden. Gewinnsteuern sollen wie bisher ausnahmslos sowohl vom Kanton als auch von den Gemeinden erhoben werden. Daher lehnt der Stadtrat den Vorschlag ab, dass zusätzliche Gewinnsteuertarife ausschliesslich für die Staatssteuern gelten sollen.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
 

Haltung des Stadtrates zur Revision des Stimmrechtsgesetzes

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern (JSD) hat die Stadt Luzern eingeladen, am Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Stimmrechtsgesetzes teilzunehmen.

Die geplante Gesetzesrevision wird von der Stadt Luzern ausdrücklich begrüsst. Besonders positiv wird die geplante Vereinfachung des Wahlverfahrens bewertet: Statt wie bisher ein umfangreiches Listenheft zu versenden, soll künftig ein einziger Wahlzettel mit den Namen aller Kandidierenden abgegeben werden. Diese Änderung wird nicht nur als benutzerfreundlich wahrgenommen, sondern schafft auch die Grundlage für eine digitale Resultatermittlung. Ebenfalls als bedeutende Verbesserung sieht die Stadt Luzern die neue Regelung, wonach den Stimmberechtigten nicht mehr sämtliche Unterlagen zu einer Abstimmungsvorlage per Post zugestellt werden müssen. Diese Anpassung wird als zeitgemäss und effizient eingeschätzt. Weiter begrüsst die Stadt Luzern die Verlängerung der kantonalen Bereinigungsfrist für die Wahlvorschläge. Die überarbeitete Gestaltung der Wahlzettel wird insgesamt als stimmig und zukunftsorientiert bewertet – insbesondere im Hinblick auf die digitale Erfassung der Stimmen. Auch die Anpassungen, die sich aus der bisherigen Praxis und der Rechtsprechung ergeben, werden als unproblematisch angesehen. Zudem befürwortet die Stadt die neuen Regelungen zur Veröffentlichung von Angaben der Kandidierenden.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
 

Haltung des Stadtrates zur Teilrevision der Postverordnung (VPG)

Der Schweizerische Städteverband (SSV) koordiniert die Stellungnahmen seiner Mitglieder zur Teilrevision der Postverordnung (VPG), welche den ersten Schritt zur Revision der Postgesetzgebung darstellt. Der Stadtrat äussert sich zu den vorgeschlagenen Änderungen differenziert.

Namentlich die geänderten Vorgaben zur Zustellung von Sendungen sind für den Luzerner Stadtrat von Bedeutung. Die neuen Regeln der Hauszustellung führen voraussichtlich dazu, dass die Bauernhöfe auf dem Littauer Berg nicht mehr täglich mit der Post bedient werden. Das stellt einen empfindlichen Abbau des Service public dar, weshalb der Stadtrat die Änderung des entsprechenden Artikels nicht unterstützen kann. Der Stadtrat erwartet von der Post, dass sie mit den betroffenen Haushalten direkt gute Ersatzlösungen findet. Paketboxen oder die neue elektronische Zustellung können aus Sicht des Stadtrates die Hauszustellung nur teilweise wettmachen.

Die vorgesehene Qualitätsminderung bei den Laufzeiten lehnt der Stadtrat ab. Neu sollen nur noch zu 90 Prozent der A- und B-Post-Sendungen sowie der abonnierten Tageszeitungen fristgerecht zugestellt werden müssen. Wenn auf die fristgerechte Zustellung kein Verlass mehr ist, würden aus Sicht des Stadtrates Post-Dienstleistungen für die Bevölkerung noch unattraktiver. Für Unternehmen, insbesondere im für die Stadt Luzern überaus wichtigen Dienstleistungssektor, sind verlässliche Laufzeiten geschäftsrelevant. Die Änderung der Laufzeitvorgaben würde sich negativ auf deren Geschäftstätigkeiten und damit die Standortattraktivität der Stadt Luzern auswirken.

Die Regelung zu elektronischen Sendungen mit hybridem Zustellsystem begrüsst der Stadtrat. Es ist ein sinnvoller Schritt, die Digitalisierung zugunsten verschiedener Bevölkerungsgruppen anzuregen.

Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Name
Kurzinformationen des Stadtrates vom 11.07.2025 (PDF, 116.67 kB) Download 0 Kurzinformationen des Stadtrates vom 11.07.2025