Im Detail
Die Stadt Luzern wird gemeinhin als Ort mit einem intakten Stadtbild wahrgenommen. Die Verbindung von historischen und neuen Gebäuden, die gewachsene Landschaft sowie einladende Freiräume prägen das Ortsbild. Der Städtebau wird durch das Zusammenspiel von Politik, Verwaltung, Investierenden, Planenden und Bauherrschaften geprägt und ist kein zufälliges Ergebnis. Die Dienstabteilung Städtebau tritt dabei seitens Verwaltung als eigentliche Hüterin und Gestalterin des Themas auf, indem sie Planungsprozesse begleitet und die Berücksichtigung von Themen wie Gartendenkmalpflege und Kulturgüterschutz sicherstellt.
Mehr Aufmerksamkeit für das Thema Städtebau
Die Aufgabenbereiche des Städtebaus und der Baubewilligungen gehörten bis anhin zu einer Dienstabteilung. Nachdem in den letzten Jahren der Fokus bewusst auf das Baubewilligungsverfahren gelegt wurde und um Interessenskonflikte zwischen den Aufgaben des Städtebaus und dem Baubewilligungsverfahren zu vermeiden, hat der Stadtrat entschieden, diese Aufgabenbereiche zu entflechten und für den Städtebau per 1. Januar 2026 eine neue Dienstabteilung zu gründen. Nun ist der Zeitpunkt gegeben, dem Thema Städtebau mit den Anträgen im B+A 23/2025: «Aufgaben und Ressourcen Dienstabteilung Städtebau» mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Der Stadtrat beantragt einen Sonderkredit von 6 Mio. Franken, um in der Dienstabteilung weitere 390 Stellenprozente zu schaffen sowie Massnahmen zur Förderung der Baukultur und zur digitalen Transformation umzusetzen. Diese Stärkung trägt dazu bei, Planungsprozesse dienstleistungsorientierter und effizienter zu gestalten, private Gestaltungsplanverfahren zu beschleunigen und den Themen Gartendenkmalpflege sowie Kulturgüterschutz mehr Gewicht zu verleihen.
Personalengpässe gefährden die Qualität und den Fortschritt von Projekten
Die Analyse der aktuellen Situation zeigt, dass die Vielzahl an Aufgaben mit den aktuellen Ressourcen nicht mehr zu bewältigen ist. Die Hauptaufgabe der Dienstabteilung ist die Beratung bei städtebaulichen und denkmalpflegerischen Fragen. Bei grossen Bauprojekten ist die Dienstabteilung häufig die erste Anlaufstelle beim Start eines Prozesses. Dabei bringt der Städtebau Themen wie eine städtebauliche und architektonische Eingliederung ein und vermittelt zu weiteren städtischen Interessen wie der Schulraumplanung, Stadtklima, Graue Energie, Stadtgrün, Baumschutz usw. Gerade mit der Siedlungsentwicklung nach innen und der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sind die vorgelagerten Prozesse mit der Dienstabteilung entscheidend, um gute Projekte, die einen Beitrag an das direkte Umfeld, das Quartier oder die Stadt leisten, innert nützlicher Frist umsetzen zu können.
Weiter wird in der Dienstabteilung das Gestaltungsplanverfahren begleitet. Diesen Prozess will der Stadtrat beschleunigen. Weiter sollen dringend nötige Mittel gesprochen werden, um die Aufgaben zur Gartendenkmalpflege und zum Kulturgüterschutz langfristig sorgfältig erfüllen zu können. Dank der Gartendenkmalpflege werden denkmalpflegerisch bedeutende Freiräume erkannt, fachgerecht gepflegt und bleiben somit erhalten. Beim Kulturgüterschutz ist es das Ziel, bei einem Schadensereignis gut eingespielt reagieren zu können, um kulturelle und finanzielle Verluste abzuwenden. Dies soll dank aktuellen und vollständigen Grundlagen sowie Einsatzplänen in Absprache mit Notfallorganisationen sichergestellt werden.
Politischer Leistungsauftrag der Dienstabteilung Städtebau
Für die Stadt Luzern ist die hohe Qualität in Städtebau und Architektur ein wichtiger Standortfaktor. Die Dienstabteilung Städtebau unterstützt Grundeigentümerschaften und Planende bei Planungs- und Bauvorhaben im Hochbau und in der Stadtraumgestaltung. Dies geschieht im Rahmen von Beratungsgesprächen zu prozessualen und städtebaulichen Fragen, in Wettbewerbsverfahren, im Gestaltungsplanverfahren sowie im Zusammenspiel mit der Stadtbaukommission. Die Dienstabteilung legt dabei den Fokus nicht primär auf den Erhalt des Ortsbilds, sondern ebenso auf das Weiterentwickeln und Weiterbauen sowohl der Gebäude wie auch des Stadtraums. Bei der Denkmalpflege stehen der Umgang mit der bedeutenden historischen Bausubstanz sowie der Schutz von wertvollen Kulturgütern im Vordergrund.
Was ist ein Gestaltungsplan?
Gestaltungspläne sind baurechtlich Sondernutzungspläne gemäss § 74 PBG. Es handelt sich dabei um ein privates Planungsverfahren für grössere Areale mit meistens mehreren Gebäuden, das in enger Abstimmung mit der Stadt Luzern erarbeitet und vor dem Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird. Gestaltungspläne geben einen präzisen planerischen Rahmen vor und bieten Spielraum für ausgewogene Projekte. Mit einem Gestaltungsplan werden Baubereiche, Bauvorschriften und Qualitätsanforderungen für das nachfolgende Bauprojekt festgelegt. Bei Erfüllung von erhöhten Qualitätsanforderungen und städtebaulicher Verträglichkeit kann mit einem Gestaltungsplan eine begrenzte Mehrausnutzung (Bonus) gegenüber der Bau- und Zonenordnung ermöglicht werden (vgl. Art. 57 und 58 BZR).
Link:
Bericht und Antrag 23/2025: «Aufgaben und Ressourcen Dienstabteilung Städtebau. Beschleunigung des Gestaltungsplanverfahrens. Zusätzliche personelle Ressourcen»
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Mehr Ressourcen für eine hohe Qualität im Städtebau Medienmitteilung 08.07.2025 (PDF, 133.88 kB) | Download | 0 | Mehr Ressourcen für eine hohe Qualität im Städtebau Medienmitteilung 08.07.2025 |