- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Eingang
- 25. Juni 2025
- Beschreibung
Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern (GSD) hat die Stadt Luzern dazu eingeladen, an der Anhörung des Grundlagenberichtes zur Versorgungsplanung Langzeitpflege 2026–2035 teilzunehmen.
Die Kantone haben gemäss Artikel 39 des Krankenversicherungsgesetzes eine Pflegeheimplanung zu erstellen und eine Pflegeheimliste zu führen. Gemäss § 2b des Betreuungs- und Pflegegesetzes erstellt der Luzerner Regierungsrat unter Mitwirkung der Gemeinden mindestens alle acht Jahre eine Pflegeheimplanung für die fünf Planungsregionen im Kanton Luzern. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) wurde beauftragt, für die stationäre und ambulante Langzeitpflege eine Bedarfsanalyse für die kommenden Jahre (2026-2035) zu erstellen.
Der Stadtrat bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme und macht von diesem Angebot gern Gebrauch.
Name | ||||
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Kanton Luzern, Gesundheits- und Sozialdepartement. Versorgungsplanung Langzeitpflege 2026–2035. Anhörung Grundlagenbericht. Stellungnahme (PDF, 39.94 kB) | Download | 0 | Kanton Luzern, Gesundheits- und Sozialdepartement. Versorgungsplanung Langzeitpflege 2026–2035. Anhörung Grundlagenbericht. Stellungnahme | |
Beilage: Ausgefüllter Fragebogen (PDF, 161.08 kB) | Download | 1 | Beilage: Ausgefüllter Fragebogen |