Im Detail
Gestützt auf das Reglement über Solidaritätsbeiträge (sRSL_5.5.1.1.1) und die Verordnung über Solidaritätsbeiträge (sRSL_5.5.1.1.2) ruft die Stadt Luzern Organisationen aus der Zentralschweiz, die in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, dazu auf, Projektanträge einzureichen. Eingabefrist: 31. August 2025.
Die Stadt Luzern unterstützt in erster Linie Projekte, die auf die ärmsten Länder der Welt (Least Developed Countries LDC) fokussieren.
Eingabeberechtigt für Projektbeiträge sind Nichtregierungsorganisationen (NGO), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Hauptsitz in der Zentralschweiz (Kantone Luzern, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden oder Uri)
- Eintrag im Handelsregister
- Tätigkeit, die politisch und konfessionell neutral ist
- Zewo-Zertifikation
Bei der Beurteilung werden zudem Kriterien wie Kohärenz, Wirkung und Nachhaltigkeit angewendet. In der Regel werden Eingaben von NGO mit Hauptsitz in der Stadt Luzern bevorzugt berücksichtigt.
Fachkommission macht Empfehlung
Eine vom Stadtrat eingesetzte Fachkommission prüft die Eingaben. Der Stadtrat entscheidet über die Projektbeitragsvergabe auf Empfehlung der Fachkommission.
Formale Vorgaben
Auf der Website der Stadt Luzern ist ein Merkblatt aufgeschaltet. Die Projekteingabe erfolgt über ein Online-Gesuchsportal. Die Organisationen sind gebeten, die inhaltlichen und formalen Vorgaben zu berücksichtigen. Weitere Informationen auf: Stadt Luzern – Solidaritätsbeiträge.
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Solidaritätsbeiträge - Aufruf zur Projekteingabe Medienmitteilung 23.06.2025 (PDF, 113.9 kB) | Download | 0 | Solidaritätsbeiträge - Aufruf zur Projekteingabe Medienmitteilung 23.06.2025 |