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12. Juni 2025
Um dem Luzerner Kantonsspital (LUKS) eine zeitgemässe Entwicklung am bestehenden Standort in Luzern zu ermöglichen, diskutiert der Grosse Stadtrat von Luzern über einen neuen Bebauungsplan. Aufgrund von Unklarheiten im Zusammenhang mit einem angekündigten konstruktiven Referendum wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen vor und werden nun veröffentlicht.

Der Grosse Stadtrat ist an seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 auf den Bericht und Antrag 40/2024: «Aufhebung Bebauungsplan B 139 Kantonsspital und Erlass Bebauungsplan B 145 Kantonsspital. Mit Einsprachebehandlung» eingetreten.

Die SP/JUSO-Fraktion stellte den Antrag, die Bebauungsplanvorschriften so anzupassen, dass die Stadt in Zusammenarbeit mit dem LUKS in einem umfassenden Konzept aufzuzeigen hat, ob und wie eine teilweise oder vollumfängliche Weiter- oder Zwischennutzung des heutigen Spitalzentrums durch das LUKS und/oder Dritte umsetzbar ist. Es wurde angekündigt, im Falle einer Ablehnung dieses Antrages durch den Grossen Stadtrat das konstruktive Referendum zu ergreifen.

Der Antrag wurde mit 21 zu 24 Stimmen abgelehnt. Daraufhin hat der Grosse Stadtrat die Beratung der Vorlage sistiert, um die Zulässigkeit des Antrages im Detail zu klären. Im Auftrag der Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates wurde Dr. Andreas Galli, Grossenbacher Rechtsanwälte, Luzern, mit der Begutachtung beauftragt.

Das Gutachten liegt unterdessen vor. Die Geschäftsleitung des Grossen Stadtrates hat an ihrer heutigen Sitzung entschieden, das Gutachten zu veröffentlichen. Die Beratung des Berichts und Antrags 40/2024 wird an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 26. Juni 2025 fortgesetzt.

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Publikation Gutachten Bebauungsplan B 145 Kantonsspital Medienmitteilung 12.06.2025 (PDF, 99.16 kB) Download 0 Publikation Gutachten Bebauungsplan B 145 Kantonsspital Medienmitteilung 12.06.2025
Kurzgutachten der Grossenbacher Rechtsanwälte AG zu Varianten im Bebauungsplan B 145 Kantonsspital (PDF, 2.01 MB) Download 1 Kurzgutachten der Grossenbacher Rechtsanwälte AG zu Varianten im Bebauungsplan B 145 Kantonsspital