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10. Juni 2025
Der Stadtrat von Luzern hat das Inkrafttreten des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die dazugehörige Verordnung (Mindestlohnverordnung) beschlossen. Die Verordnung regelt die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohnreglement. Der Stadtrat setzt damit die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» um, welche vom Grossen Stadtrat im Frühling 2024 beschlossen wurde. Das Reglement, die Verordnung und damit der auf Stadtgebiet geltende Mindestlohn sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Im Detail

Am 28. März 2023 wurde die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» in Form eines ausformulierten Entwurfs eingereicht. Dieser beinhaltete ein Reglement für einen auf Stadtgebiet geltenden Mindestlohn. Mit dem Bericht und Antrag 5/2024 vom 31. Januar 2024: Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» stimmte der Grosse Stadtrat der Initiative am 16. Mai 2024 zu. Damit wurde der Stadtrat beauftragt, das Mindestlohnreglement in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wurde er ermächtigt, nötige Ausführungsbestimmungen zu erlassen. In der nun vom Stadtrat beschlossenen Mindestlohnverordnung werden insbesondere die Ausnahmebestimmungen des Reglements konkretisiert, Ausführungen zur Berechnung der Höhe des Mindestlohns gemacht und die Kontrolle des Mindestlohns erläutert.

Ausnahmen stärker konkretisiert

Das Reglement sieht vor, dass bestimmte Arbeitsverhältnisse vom Mindestlohn ausgenommen sein sollen. Dies betrifft einige Praktika, Schülerinnen und Schüler unter achtzehn Jahren, Lernende in anerkannten Lehrbetrieben, Au-Pairs und Personen, welche an Programmen zur beruflichen Integration teilnehmen. In der Verordnung werden zu einigen dieser Ausnahmen noch genauere Erläuterungen gemacht.

Mindestlohn wird jährlich neu berechnet und bekannt gegeben

Der Mindestlohn beträgt mindestens Fr. 22.– pro Stunde brutto. Er wird jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem Nominallohnindex angepasst. Die Stadt Luzern wird den für das Folgejahr geltenden Mindestlohn jeweils im Oktober des laufenden Jahres öffentlich bekannt geben. Das bedeutet zum Beispiel, dass der ab 1. Januar 2026 geltende Mindestlohn im Oktober 2025 bekannt gegeben wird.

Sozialpartner definieren die zu kontrollierenden Branchen

Es soll eine Kommission Mindestlohn gebildet werden. Sie besteht aus Vertretungen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen (Sozialpartner) sowie der Stadtverwaltung. Die Kommission wird jährlich Fokusbranchen definieren, in welchen Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt werden. Die Kommission ist zudem Ansprechstelle für Hinweise zu möglichen Mindestlohnverstössen und deren Weiterbearbeitung. Durchführen wird die Kontrollen eine noch vom Stadtrat zu bestimmende interne oder externe Kontrollstelle.

Mit dieser Regelung orientiert sich die Stadt Luzern an den bereits bestehenden und bewährten Modellen der Lohnkontrollen wie sie zum Beispiel auf Kantonsebene bereits im Rahmen der flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping bestehen.

Umsetzung eines politischen Auftrages

Für die Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz erfüllt der Stadtrat mit der Inkraftsetzung des Mindestlohns einen sozialpolitischen Auftrag: «Das Anliegen der Initiative ist so einfach, wie berechtigt: Faire Löhne, von denen die Menschen leben können auf dem Platz Luzern. Mit dem Inkrafttreten des Reglements und der Verordnung soll dieses Anliegen nun umgesetzt werden.»

Weitere Informationen:

  • Die ausführlichen und genauen Bestimmungen zum Mindestlohn sind dem beiliegenden Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der ebenfalls beiliegenden Mindestlohnverordnung zu entnehmen.
  • Weitere Informationen sind im beiliegenden Dokument «Mindestlohn in der Stadt Luzern – Fragen und Antworten» enthalten.
  • Das Reglement und die Verordnung werden zum nächstmöglichen Termin im Luzerner Kantonsblatt publiziert.
  • Ausserdem sind die Informationen zum Mindestlohn und dessen Geltungsbereich auch auf der Projekt-Website der Stadt Luzern zu finden: www.stadtluzern.ch/mindestlohnverordnung
Name
Erlass Mindestlohnverordnung Medienmitteilung 10.06.2025 (PDF, 113.43 kB) Download 0 Erlass Mindestlohnverordnung Medienmitteilung 10.06.2025
Verordnung zum Reglement (Mindestlohnverordnung) 10.06.2025 (PDF, 68.97 kB) Download 1 Verordnung zum Reglement (Mindestlohnverordnung) 10.06.2025
Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 10.06.2025 (PDF, 65.35 kB) Download 2 Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 10.06.2025
Mindestlohn in der Stadt Luzern - Fragen und Antworten 10.06.2025 (PDF, 92.2 kB) Download 3 Mindestlohn in der Stadt Luzern - Fragen und Antworten 10.06.2025