- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Eingang
- 4. Dezember 2024
- Beschreibung
Das Personalrecht des Kantons Luzern wurde letztmals im Jahr 2003 totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Das kantonale Personalrecht wurde zwischenzeitlich kontinuierlich angepasst. In der aktuellen Vorlage, die zur Vernehmlassung vorliegt, wird daher von einer Weiterentwicklung des kantonalen Personalrechts in ausgewählten Bereichen und nicht von einer Totalrevision gesprochen. Nicht in die Revision einbezogen sind die lehrpersonenspezifischen Regelungen. Auch das Thema der Besoldung wird nicht weiter geprüft – dazu erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Revision.
Der Stadtrat bedankt sich für diese Möglichkeit der Stellungnahme.
Name | ||||
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Kanton Luzern, Finanzdepartement. Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Personalgesetzes. Auswirkungen auf das städtische Personalrecht. Stellungnahme (PDF, 57.64 kB) | Download | 0 | Kanton Luzern, Finanzdepartement. Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Personalgesetzes. Auswirkungen auf das städtische Personalrecht. Stellungnahme | |
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