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24. Mai 2024
Am 25. Mai 1849 wurden die letzten Reste des Lederturms entfernt, einst Untersuchungsgefängnis und Teil der Stadtbefestigung. Die Entfestigung Luzerns ermöglichte städtebaulich die Entwicklung hin zur heutigen Stadt.

Die Museggmauer ist nur ein Teil der ehemaligen Stadtbefestigung. Luzern war einst von zwei Mauerringen umschlossen, deren Bau vom 13. bis Anfang des 15. Jahrhunderts datiert. Mauern und Türme dienten dem Schutz und der wirtschaftlichen Sicherung einer Stadt. Mit der Zeit verloren Stadtbefestigungen ihre Bedeutung und wurden zunehmend als Hindernisse betrachtet. In Luzern begann die Entfestigung 1738 mit dem Abbruch des Hexenturms. Am 25. Mai 1849 wurden die letzten Überreste des Lederturms beim Grendel beseitigt. Der Abbruch dieses Turms markierte den Beginn der grossen Entfestigungswelle bis 1867. Die Schleifung der Türme, Tore und Mauern war städtebaulich und verkehrstechnisch bedeutsam. Sie stellte einen wichtigen Schritt dar in der Transformation Luzerns zur Fremdenstadt.

Heute sind lediglich noch 13 der ursprünglichen 31 Türme und Tore erhalten. Die Museggmauer behinderte als freistehendes Bauwerk weder Verkehr noch Luft oder Licht. 1864 beschloss der Stadtrat, die Museggmauer zu sanieren und langfristig zu erhalten. Ihre markante Silhouette prägt das Ortsbild der Innenstadt bis heute. Seit den 1950er Jahren wurden Teile der Mauer für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das Stadtarchiv Luzern erinnert am 175. Jahrestag der Lederturm-Schleifung an die mittelalterliche Stadtbefestigung und zeichnet deren Abbruch im Rahmen einer Bildgalerie nach.

In der Rubrik «Luzerner Ereignisse in Bildern» erscheinen regelmässig Bildergalerien des Stadtarchivs zu aktuellen Anlässen und Jahrestagen.

Interessierte finden alle Galerien unter www.bildergalerien-stadtarchiv.stadtluzern.ch.

Infos zum Stadtarchiv finden sich unter www.stadtarchiv.stadtluzern.ch.

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Entfestigung Stadtmauer vor 175 Jahren Medienmitteilung 24.05.2024 (PDF, 209.96 kB) Download 0 Entfestigung Stadtmauer vor 175 Jahren Medienmitteilung 24.05.2024