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7. Mai 2024
Die Stadt Luzern unterstützt einkommensschwache Haushalte auch im Jahr 2024 mit einer Energiekostenzulage. Der Grosse Stadtrat hat sich im Rahmen der Budgetdebatte für eine erneute Ausrichtung ausgesprochen. Bei der Umsetzung werden kleine Anpassungen und Optimierungen vorgenommen. Unter anderem werden neu nicht nur Heizmehrkosten für Gas und Öl, sondern auch Mehrkosten im Bereich des Haushaltsstroms anteilmässig abgedeckt. Die berechtigten Personen werden ab Mitte September 2024 angeschrieben. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 2,743 Mio. Franken.

Die Stadt Luzern unterstützte im Jahr 2023 auf Basis des Postulats 176 erstmals einkommensschwache Haushalte mit einer Energiekostenzulage. Bezugsberechtigt waren grundsätzlich alle Personen, die im Jahr 2022 Anspruch auf eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) hatten und zudem mit Gas oder Öl heizten. Diesen Personen wurde im Herbst 2023 ein Antragsformular zugeschickt. Bis Ende 2023 wurden insgesamt Fr. 1'863'280.– ausbezahlt. Total konnten rund 4000 Haushalte mit einer Energiekostenzulage in der Höhe von Fr. 190.– bis Fr. 940.– unterstützt werden. Mit dieser Massnahme wollte die Stadt Luzern verhindern, dass Menschen wegen unbezahlter Mieten oder Nebenkosten in finanzielle Not geraten.

Energiekostenzulage ins revidierte Budget 2024 aufgenommen

Im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2024–2027 vom 16. November 2023 hat sich der Grosse Stadtrat für die erneute Ausrichtung einer Energiekostenzulage im Jahr 2024 ausgesprochen. Dafür wurden 4,6 Mio. Franken ins Budget 2024 aufgenommen. Die Luzerner Bevölkerung hat das revidierte Budget im Rahmen der Volksabstimmung am 21. Januar 2024 mit 77 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.

Leichte Anpassungen bei der Energiekostenzulage 2024

Entsprechend dem Auftrag des Parlaments und den Erkenntnissen aus der Umsetzung im Jahr 2023 schlägt der Stadtrat vor, das Projekt im Jahr 2024 analog zum Jahr 2023 abzuwickeln. Für die Berechnung der Heizmehrkosten soll unverändert das Referenzjahr 2021 dienen. In einzelnen Bereichen werden, gestützt auf die Erfahrungen aus dem Jahr 2023, Optimierungen und Aktualisierungen vorgenommen. Eine wesentliche Änderung ist die Ausweitung der Energiekostenzulage um den Faktor Strom. Zurzeit sind nicht nur die Preise für Gas und Öl hoch. Auch beim Strom zeichnen sich starke Preissteigerungen ab. Mit einer Ausweitung der Energiekostenzulage können auch die Mehrkosten im Bereich des Haushaltsstroms (Stromversorgung von Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, Tumbler usw.) anteilmässig abgedeckt werden. Konkret bedeutet das, dass diejenigen IPV-berechtigten Personen, die in einer mit Gas oder Öl beheizten Liegenschaft wohnen, neu eine um den Faktor Strom angereicherte Zulage erhalten sollen (Energiekostenzulage Gas/Öl + Strom: Fr. 390.– bis Fr. 1030.–). Darüber hinaus sollen alle IPV-berechtigten Personen, die nicht in einer mit Gas oder Öl beheizten Liegenschaft leben, von der Energiekostenzulage Strom profitieren können (Fr. 120.– bis Fr. 330.–).

Der Stadtrat verzichtet auf eine Energiekostenzulage für Heizstrom, weil aufgrund der vielfältigen Heizarten und Warmwassererzeugung keine fundierte Berechnung möglich ist. Aus der Eigenstromerzeugung (z. B. durch Photovoltaikanlagen) resultiert nicht nur Verbrauch, sondern auch Gewinn. Dazu kommt, dass einkommensschwache Haushalte tendenziell in älteren Liegenschaften leben, die mehrheitlich (noch) mit älteren Heizsystemen ausgestattet sind.

Berechtigte Personen werden ab Mitte September angeschrieben und bei der Antragstellung unterstützt

Es wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2024 wiederum rund 6’500 Haushalte Anspruch auf eine Energiekostenzulage haben werden. Die Annahme stützt sich auf die Daten von 2023. Den berechtigten Haushalten wird ab Mitte September 2024 ein Antragsformular zugeschickt. Es wird wiederum eine Anlaufstelle eingerichtet, die vor Ort und telefonisch Anfragen beantwortet und Unterstützung bietet. Um möglichst alle Berechtigten zu motivieren, das Antragsformular einzureichen, wird der Start der Umsetzung kommunikativ intensiv begleitet; unter anderem unterstützt durch Fachstellen mit direktem Kontakt zur Zielgruppe. Die letzten Auszahlungen sollten bis Ende Dezember 2024 erfolgt sein. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 2,743 Mio. Franken.

Eine zielgerichtete und unkomplizierte Unterstützung

Der Stadtrat anerkennt die Folgen der hohen Kosten im Energiesektor, die insbesondere Menschen mit beschränkten finanziellen Mitteln treffen. Er ist sich bewusst, dass Menschen, die knapp über dem Existenzminimum leben, durch diese starke finanzielle Belastung unverschuldet in Not geraten können. Daher unterstützt er das Anliegen des Grossen Stadtrates, den IPV-berechtigten Personen im Jahr 2024 erneut eine Energiekostenzulage auszurichten. Damit können die anspruchsberechtigten Personen zielgerichtet und unkompliziert unterstützt werden.

Link:
Bericht und Antrag 20/2024: «Energiekostenzulage. Abrechnung Sonderkredit 2023 ‹Energiekostenzulage für einkommensschwache Haushalte›. Sonderkredit 2024»

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Energiekostenzulage 2024 Medienmitteilung 07.05.2024 Download 0 Energiekostenzulage 2024 Medienmitteilung 07.05.2024
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