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23. August 2023
Das BVGer hat in seinem Urteil vom 7. August 2023 entschieden, dass die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) zu viel bezogene Subventionen der Jahre 2012 bis 2017 zurückzahlen müssen. Für die Jahre 2010 und 2011 wurde die Beschwerde der VBL hingegen gutgeheissen; dies wegen Verjährung bzw. wegen Vertrauensschutz. Der Stadtrat nimmt vom Urteil Kenntnis und unterstützt das vom Verwaltungsrat der VBL beschlossene weitere Vorgehen.
Der Stadtrat sieht sich in seiner bisherigen Einschätzung bestätigt, dass der Sachverhalt lückenlos und transparent aufgeklärt werden muss. Der Verwaltungsrat der VBL wird das Urteil umfassend analysieren und zeitnah das weitere Vorgehen festlegen. Der Stadtrat kann die Einschätzung und das weitere Vorgehen der VBL nachvollziehen. Er ist der Ansicht, dass der Verwaltungsrat der VBL in seiner Analyse neben den juristischen auch unternehmerische und politische Aspekte berücksichtigen soll.
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Urteil BVGer zur Beschwerde VBL gegen BAV Medienmitteilung 23.08.2023 (PDF, 202.34 kB) Download 0 Urteil BVGer zur Beschwerde VBL gegen BAV Medienmitteilung 23.08.2023