- Geschäftsart
- Vernehmlassung
- Eingang
- 5. April 2023
- Beschreibung
- Der Regierungsrat hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) ermächtigt, den Entwurf einer Gesetzesänderung zum Thema Landerwerb für Infrastrukturprojekte des Kantons in die Vernehmlassung zu geben.
Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung von drei Vorstössen, welche der Kantonsrat in der Juni-Session 2021 erheblich erklärt hat. Einerseits sollen die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer früher in das Landerwerbsverfahren einbezogen, andererseits soll die Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland erhöht werden. Die Anpassungen zielen darauf ab, einerseits die Verfahren zu verkürzen und andererseits dank einem transparenten Vorgehen eine höhere Zufriedenheit der Betroffenen zu erreichen.
Der Stadtrat beteiligt sich gerne mit einer Stellungnahme, die im Formular
"E-Mitwirkung" abgebildet ist.
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