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9. Januar 2023
Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern mussten ihre Wahl- und Abstimmungsunterlagen bisher für die Rücksendung per Post frankieren. Ab 2023 übernimmt die Stadtverwaltung das Rücksendeporto bei der brieflichen Stimmabgabe. Stimmberechtigte, die in der Stadt Luzern wohnen, können das Angebot ab der ersten Abstimmung dieses Jahrs am 5. Februar nutzen.

Der Grosse Stadtrat von Luzern beschloss am 30. Juni 2022 die gesetzlichen Grundlagen für portofreies Abstimmen (Bericht und Antrag 11/2022 «Postulat 92: Vorfrankierte Abstimmungs- und Wahlcouverts»). Die Stadt erhielt somit die Ausgabebewilligung für die Vorfrankierung der Abstimmungscouverts. Stimmberichtigte der Stadt Luzern können nun ab 2023 portofrei abstimmen. Mit dieser Änderung wird der Prozess der Stimmabgabe stark vereinfacht. Durch diese Dienstleistung erhofft sich die Stadt eine Erhöhung der Stimmbeteiligung.

Die kostenlose Rücksendung des Abstimmungscouverts wird mit der Geschäftsantwort (GAS) der Schweizerischen Post per A-Post verschickt. So können Stimmberechtigte ihre Wahl- und Abstimmungsunterlagen einfach in einen Briefkasten der Post einwerfen. Dieses Angebot können sie ab der ersten Abstimmung dieses Jahrs am 5. Februar nutzen. Die Briefkästen der Stadtverwaltung im Stadthaus können trotzdem nach wie vor für die Stimmabgabe genutzt werden. Bis am Freitag vor der Abstimmung oder Wahl muss das Couvert im Postfach der Stadt Luzern eingetroffen sein.

Wo können Sie brieflich abstimmen?

- alle Briefkästen der Schweizerischen Post
- städtischer Briefkasten an der Obergrundstrasse 1
- städtischer Briefkasten am Ruopigenplatz 1
- städtischer Briefkasten beim Stadthaus, Hirschengraben 17
- ​​​​​​​Urnenlokal (nur am Abstimmungssonntag, von 9 bis 10 Uhr; Heiliggeistkapelle,  Hirschengraben 17b)

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Portofreies Abstimmen ab 2023 Medienmitteilung 09.01.2023 (PDF, 223.38 kB) Download 0 Portofreies Abstimmen ab 2023 Medienmitteilung 09.01.2023
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