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16. September 2020
Die Geschäftsprüfungskommission der Stadt Luzern (GPK) hat den Bevölkerungsantrag 373 «Rettung der Bodum-Villen» abgelehnt. Zugestimmt hat die GPK dem Reglement für eine Übergangsregelung der beruflichen Vorsorge für die Lehrpersonen der Musikschule der Stadt Luzern. Die Kommission verzichtet zudem darauf, den Steuerfuss 2020 aufgrund des Bundesgerichtsurteils zur Aufgaben- und Finanzreform nachträglich anzupassen.
Die Geschäftsprüfungskommission der Stadt Luzern (GPK) hat an ihrer Sitzung vom 10. September 2020 den Bevölkerungsantrag 373 «Rettung der Bodum-Villen» beraten und abgelehnt. Die GPK ist mehrheitlich der Ansicht, dass mit dem Verkauf der Grundstücke Obergrundstrasse 99 und 101 im Jahr 2020 die Forderung der Antragsstellenden nach «Enteignung der Bodum-Villen» obsolet wurde. Die GPK erhofft sich, dass die Stadt Luzern nun mit der neuen Eigentümerin eine einvernehmliche Lösung findet und das Projekt zielführend realisiert wird.
 
An der GPK-Sitzung wurde der Bericht und Antrag (B+A) 22/2020 «Reglement für eine Übergangsregelung der beruflichen Vorsorge für die Lehrpersonen der Musikschule der Stadt Luzern» beraten. Die Kommission hat dem Reglement ohne Einwände zugestimmt.
 
Die GPK hat an derselben Sitzung den B+A 21/2020 «Bundesgerichtsurteil zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18). Verzicht auf nachträgliche Anpassung des Steuerfusses 2020» diskutiert. Gegen die durch die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) verordnete Steuersenkung von 1,85 (2019) auf 1,75 Einheiten (2020) wurde am 24. Juni 2019 von der Stadt Luzern (sowie zwei weiteren Gemeinden und zwei Privatpersonen) eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht eingereicht. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 18. Mai 2020 die Beschwerde teilweise gutgeheissen und den kantonalen Steuerfussabtausch aufgehoben – dies mit der Begründung, dass der Steuerfussabtausch verfassungswidrig gewesen sei. Zusammen mit dem Budget 2020 konnte das Parlament der Stadt Luzern aber nicht über den Steuerfuss entscheiden. Da die Kompetenz zum Beschluss über den Steuerfuss 2020 nachträglich wieder gegeben ist, hat die GPK im B+A 21/2020 nun die Anpassung des Steuerfusses 2020 beraten. Die GPK folgt dem Stadtrat, den Steuerfuss 2020 bei 1,75 Einheiten festzusetzen. Dabei sprechen mehrere Gründe dafür: Einerseits betrachtet die GPK die operative Umsetzung einer nachträglichen Anpassung als sehr aufwendig und wäre andererseits mit den engen Zeitverhältnissen einer nachträglich durchzuführenden Volksabstimmung kaum zu vereinen. Gerade auch in der Corona-Pandemie ist die GPK der Ansicht, dass die Verlässlichkeit gewährleistet werden muss – dies auch angesichts der noch weiteren negativen und nicht genau bezifferbaren Auswirkungen der AFR 18 auf den städtischen Haushalt.
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Geschäftsprüfungskommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 16.09.2020 Download 0 Geschäftsprüfungskommission Grosser Stadtrat Medienmitteilung 16.09.2020
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