Nicht Bestandteil der Planauflage ist das Verkehrsregime. Grundsätzlich ist in den verschiedenen Strassenzügen der Kleinstadt eine differenzierte Einrichtung von Begegnungs- und Fussgängerzonen vorgesehen. Der Grosse Stadtrat hat dem Stadtrat den Auftrag erteilt, auf den gepflasterten Strassenabschnitten die Signalisation einer Tempo 20 Begnungszone zu prüfen.
Das Auflageprojekt liegt während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, vom Mittwoch, 29. Juni 2016, bis und mit Montag, 18. Juli 2016, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 2. Stock, Anmeldung, zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten zur Einsichtnahme: Werktags, 8.00 bis 11.45 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr. Auskünfte erteilt auf Voranmeldung während der öffentlichen Auflage zu Bürozeiten der Projektleiter Projekte des Tiefbauamts der Stadt Luzern, Angelo Garofalo.
Veloparkierung
Auf den neu gestalteten Flächen werden 38 zusätzliche Velo-Abstellplätze erstellt und die Moto-Abstellplätze mit einem Parkfeld von 6 Metern Länge beibehalten. Zwei PW-Parkplätze (Kurzparkierer) werden innerhalb des Quartiers verschoben. Im Rahmen der Neugestaltung werden keine Parkplätze abgebaut.
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