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20. März 2014

Die Gütschbahn hat seit deren Eröffnung im Jahr 1885 eine wichtige Stellung im Alltag der Stadt Luzern. Der Stadtrat hat ein grosses Interesse daran, dass Hotel und Restaurant Château Gütsch sowie die Gütschbahn betrieben werden. Diese Haltung hat er gegenüber der Château Gütsch Immobilien AG (CGI), Eigentümerin des Hotels und der Bahnanlage, in allen Verhandlungen und Korrespondenzen immer wieder betont und in seinen Entscheiden zur Baubewilligung festgehalten.

Nach Ansicht des Stadtrates hat die Gütschbahn nicht nur Bedeutung für den Tourismus, sondern auch als Erschliessung des Naherholungsgebietes, des Wohngebietes Gütschhöhe und des Restaurant-Hotels Château Gütsch. Die Bahn ist aber für Stadt und Öffentlichkeit nur von Interesse, solange sie tatsächlich betrieben und vorzugsweise in den Tarifverbund des öffentlichen Verkehrs integriert wird. Tatsache ist aber auch, dass der Einfluss der Stadt beschränkt bleibt, solange sich die Gütschbahn im Eigentum von Privaten befindet.

Trotzdem ist der Stadtrat bereit, sich an der Wiederinbetriebnahme der Bahn finanziell zu beteiligen. Er will einen entsprechenden Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat zur Genehmigung unterbreiten. Nach Gesprächen in der letzten Woche zwischen Stadtrat Adrian Borgula und Michael Millership, Verwaltungsratspräsident der CGI, wird der Stadtrat der CGI baldmöglichst einen neuen Verhandlungsvorschlag unterbreiten.

Die städtische Exekutive will den Bahnbau nach wie vor mit 1.65 Millionen Franken unterstützen. Dieser Beitrag soll aber gesplittet an die private Eigentümerschaft übergeben werden. Einen Anteil will der Stadtrat als Sockelbeitrag an die Investitionskosten der Bahn sprechen. Die Übergabe erfolgt bei Inbetriebnahme der Anlage. Den anderen Anteil will er in Jahrestranchen an die Betriebs- und Amortisationskosten der Bahn leisten. Diese Beiträge sind vom Betrieb der Bahn abhängig.

Der Stadtrat wird sobald wie möglich den entsprechenden Bericht und Antrag ausarbeiten und ihn dem Parlament zur Behandlung unterbreiten. Der Zeitplan hängt aber vom Verlauf der Vertragsverhandlungen mit der CGI ab.
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