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17. August 2016

Stefan Roth wurde am 5. Juni 2016 im 2. Wahlgang für die Amtsdauer vom 1. September 2016 bis 31. August 2020 als Stadtrat wiedergewählt, nicht aber als Stadtpräsident. An der heutigen Sitzung des Stadtrates reichte er sein Entlassungsgesuch auf den 15. September 2016 ein. Zur Begründung führt er darin im Wesentlichen an, der Vertrauensentzug durch die Bevölkerung habe ihn zutiefst betroffen gemacht. Dies verunsichere ihn in der Erfüllung seiner Aufgaben. Delegationen und öffentliche Auftritte würden seit der Abwahl zur Pflicht, das Amt als Finanzdirektor zur Last. Der bevorstehende Rollenwechsel beschäftige ihn sehr und hinterlasse emotionale und körperliche Spuren. Er würde künftig eine Aufgabe und Funktion zu erfüllen haben, die nicht seinen Erwartungen entspreche. Sicher würde dies weitere Spuren hinterlassen und sich letztlich auch negativ auf die Erfüllung seines Auftrages auswirken.

Der Rücktritt von Stefan Roth hat seine Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat überrascht. Das Kollegium hat Respekt und Verständnis für diesen Schritt, der Stefan Roth schwer gefallen ist, und weiss, dass er sich nach sorgfältigen Überlegungen zu diesem Schritt entschlossen hat. Dabei hat er sich von seiner Gesundheit und vom Gemeinwohl leiten lassen. Gesundheit und die Überzeugung, dass es entscheidend ist, am Amt Freude zu haben und Genugtuung zu finden, sind für ein öffentliches Amt bedeutsam und unabdingbar.

Für die Amtsentlassung eines Mitglieds des Stadtrates während der Amtsdauer ist der Stadtrat zuständig (§ 157 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 und § 2 Abs. 1 lit. k Stimmrechtsgesetz). Der Gesuchsteller muss vorliegend glaubhaft machen, dass ihm die Ausübung des Amtes gesundheitlich zum Nachteil gereichen würde oder die Entlassung im Interesse des Gemeinwesens liege (§ 157 Abs. 2 in Verbindung mit § 156 Abs. 2 lit. c Stimmrechtsgesetz). Die Voraussetzungen für eine Amtsentlassung sind gemäss dem Stadtrat vorliegend gegeben, daher hat er dem Entlassungsgesuch von Stefan Roth entsprochen.

Als Finanzdirektor wird Stefan Roth eine intakte und gut funktionierende Direktion übergeben, zudem sind das Budget 2017 und die Finanzplanung fertig gestellt und wurden vom Stadtrat bereits diskutiert. Wenn Stefan Roth sich jetzt für den Rücktritt entschieden hat, ist dies zu achten und zu respektieren. Die Kolleginnen und Kollegen wünschen Stefan Roth alles Gute und danken ihm für seine Dienste für die Stadt Luzern.

Weiteres Vorgehen

Die Entlassung von Stefan Roth aus seinem Amt auf den 15. September 2016 führt zu einer Vakanz im Stadtrat. Es wird eine Ersatzwahl notwendig. Zuständig für deren Anordnung und zeitliche Festlegung ist gemäss Stimmrechtsgesetz der Stadtrat. Ins Auge gefasst wird aus heutiger Sicht der eidgenössische Abstimmungstermin vom 27. November 2016.

Stellvertreter von Stefan Roth als Finanzdirektor ist Sozialdirektor Martin Merki. Bis zur Amtsübernahme eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin wird er zusätzlich zur Sozialdirektion auch die Finanzdirektion führen.
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