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30. April 2025

Stadt Luzern: Strassenprojekt Töpferstrasse

Der Stadtrat von Luzern führt gemäss § 71a ff. Strassengesetz vom 21. März 1995 (StrG; SRL Nr. 755) folgende Planauflage durch:

Gemeinde: Luzern
Strasse: Töpferstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse)
Abschnitt: Töpferstrasse 5–10
Bauvorhaben: Belagserneuerung und Anpassung Strassenentwässerung

Die Pläne liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, d. h. von Mittwoch, 30. April 2025, bis und mit Montag, 19. Mai 2025, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern, Industriestrasse 6, 2. Stock, bei der Anmeldung oder auf www.planauflage.stadtluzern.ch zur Einsichtnahme auf.
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme: werktags 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr (freitags bis 16.00 Uhr).

Auskünfte erteilt auf Voranmeldung während der öffentlichen Auflage zu Bürozeiten der Projektleiter des Tiefbauamts der Stadt Luzern, Stefan Huonder (Tel. 041 208 86 85).

Allfällige Einsprachen zum Auflageprojekt sind innert der genannten Auflagefrist schriftlich mit einem Antrag und dessen Begründung im Doppel beim Stadtrat von Luzern, Hirschengraben 17, 6002 Luzern, mit dem Vermerk ‹Töpferstrasse› einzureichen. Einspracheberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die vom Projekt in ihren eigenen schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden.

Name
Beilage 1 Technischer Bericht (PDF, 764.8 kB) Download 0 Beilage 1 Technischer Bericht
Beilage 2 Situationsplan (PDF, 668.29 kB) Download 1 Beilage 2 Situationsplan
Beilage 3 Werkleitungsplan (PDF, 1.82 MB) Download 2 Beilage 3 Werkleitungsplan
Beilage 4 Querprofile (PDF, 180.06 kB) Download 3 Beilage 4 Querprofile