Die Sozialkommission des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2021 den Bericht und Antrag 21/2021 «Alterswohnen integriert» behandelt. Darin wird einerseits die Entwicklung der integrierten Versorgung in der Stadt Luzern vorgeschlagen. Dies insbesondere mittels der Prüfung einer Zusammenführung von Viva Luzern, Spitex Stadt Luzern sowie Vicino Luzern. Andererseits werden mit diesem Vorhaben auch die Weichen für die zukünftige Bewirtschaftung der 220 städtischen Alterswohnungen gestellt.
Die Kommission begrüsst die Zielsetzung des Stadtrates, die Versorgung auf das Ziel «Betreuung, Pflege und Wohnen für ältere Menschen aus einer Hand» auszurichten. Der Abbau von Organisationsschwellen für ein gutes Leben im Alter entspricht einem breiten Bedürfnis. Auch der innovative Weg des Stadtrats mit der angedachten Zusammenlegung wird von den Kommissionsmitgliedern gewürdigt.
Intensiv diskutiert wurden in der Sozialkommission die Ausgestaltung der steuernden Rolle der Stadt sowie die politischen Einflussmöglichkeiten des Parlaments und der Bevölkerung auf die künftige Versorgung. Um ein möglichst mehrheitsfähiges Geschäft zu entwickeln, verlangt die Sozialkommission in einem Auftrag nächstes Jahr einen zusätzlichen Bericht vom Stadtrat, in dem er als Zwischenschritt die politischen Gestaltungs- und Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf die integrierte Versorgung darlegt. Erst dann soll die Zusammenführung von Viva Luzern, Spitex Stadt Luzern sowie Vicino konkretisiert werden. Über die tatsächliche Umsetzung der neuen Versorgung soll der Grosse Stadtrat dann im Herbst 2023 entscheiden.
Entsprechend der vielschichtigen Themen, die der Bericht und Antrag beinhaltet, schlägt die Sozialkommission dem Grossen Stadtrat weitere Ergänzungen zum Bericht vor:
- Bis Ende 2022 quartierbezogene Prognosen zum Anteil älterer Menschen und den Bedarf an Alterswohnungen, Betreutem Wohnen und Wohnen mit Dienstleistungen
- Stadtrat sichert weitere, für Alterswohnungen geeignete Liegenschaften
- Neue und bestehende Alterswohnungen werden nach dem Prinzip «Design to cost» bewirtschaftet. 50 Prozent aller Wohnungen sollen mit Ergänzungsleistungen der AHV bezahlbar sein.
- Anlaufstelle Alter wird mit dem Fokus auf Casemanagement und Wohnen im Alter im Sinn der Begleitung von Übergängen weiterentwickelt
- Vicino Luzern sowie die vorgelagerte und präventive Versorgung sollen in der Entwicklung genauso wie die ambulanten und stationären Angebote vertreten sein
- Weitere Leistungserbringer sollen in die Entwicklung der integrierten Versorgung sowie der integrierten Organisation massgeblich einbezogen werden: Spitäler, private Heime, private Spitex-Organisationen und grosse Leistungserbringer im Bereich der Betreuung und Alltagsunterstützung (SRK, Pro Senectute, Der roter Faden, Haushilfe etc.)
- Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sollen in der integrierten Organisation attraktive Arbeitsbedingungen sichergestellt werden, u.a. durch den Einbezug von Berufsverbänden und Gewerkschaften im Entwicklungsprozess
Mit der Vorlage beantragt der Stadtrat für 2021 ebenfalls einen Nachtragskredit von 35'000 Franken. Dieser wurde einstimmig gutgeheissen. Die gesamten Projektkosten betragen 440'000 Franken.
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Grosser Stadtrat Sozialkommission Medienmitteilung 03.09.2021 (PDF, 293.16 kB) | Download | 0 | Grosser Stadtrat Sozialkommission Medienmitteilung 03.09.2021 |