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Fragen zum Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Wie erkennt man vor Ort um welche Zone es sich handelt?
Die einzelnen Zonen werden mit einer entsprechenden Zusatztafel „Mit Parkbewilligung (A-Z) unbeschränkt“ signalisiert.

Was wird benötigt, wenn länger parkiert werden muss, als die Signale es gestatten?
Wenn das Fahrzeug länger abgestellt wird als dies die Signalisation erlaubt, handelt es sich um Dauerparkieren. Dieses Dauerparkieren ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Die Bewilligung kann online oder direkt am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern bezogen werden.

Fragen zu den Parkbewilligungen

Muss die Parkbewilligung immer ab dem 1. des Monats gelöst werden?
Nein. Die Parkbewilligung kann flexibel ab einem beliebigen Datum für mindestens einen Monat und maximal für ein Jahr gelöst werden.

Gibt es eine Parkbewilligung für Gäste?
Gäste können einzelne Tagesbewilligungen (24h) für die blauen Zonen für CHF 20.00 lösen. Für die Aussenquartiere (Zone Z) kostet eine Tagesbewilligung (24h) CHF 10.-, eine Monatsbewilligung CHF 80.- und die Jahresbewilligung CHF 800.-.
Für gebührenpflichtige Parkplätze können 12-Stunden-Parkbewilligungen gelöst werden. Diese kosten CHF 35.–.

Können Anwohner, welche ein Firmenfahrzeug haben, eine Parkbewilligung lösen?
Ja. Es muss aber der Nachweis erbracht werden, dass es sich beim Anwohner:in um die hauptlenkende Person des Fahrzeugs handelt (Eintrag in Fahrzeugausweis). Die Voraussetzungen für den Bezug einer Anwohnerparkbewilligung müssen ebenfalls erfüllt werden (Nachweispflicht).

Können pro Parkbewilligungszone mehrere Parkbewilligungen gelöst werden?
In den Zonen A-U kann immer nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug pro Person gelöst werden. Nur in den Aussenquartieren (Zone Z) können mehrere Parkbewilligungen gelöst werden.

Ist die Parkbewilligungszone frei wählbar?
Nur die Parkbewilligungszone Z ist für alle Interessierten frei wählbar. Die übrigen Parkbewilligungszonen werden nach der beim Einwohndienst gemeldeten Adresse bestimmt.

Wie viele Fahrzeuge können auf eine Parkbewilligung aufgenommen werden?
In den Parkbewilligungszonen A-U kann pro Person nur eine Parkbewilligung für ein Fahrzeug, welches auf die Person und Adresse in der entsprechenden Zone eingelöst ist, gelöst werden. In der Parkbewilligungszone Z oder bei den Parkbewilligungen für Handwerker und Serviceleute ist es möglich, bis zu maximal 3 Kontrollschilder aufzuführen.

Auf wen muss das Fahrzeug bei Einzelfirmen eingelöst sein, damit eine Firmen-/Handwerksparkbewilligung bezogen werden kann?
Beim Strassenverkehrsamt muss das Fahrzeug auf die Firma (juristische Person) gemeldet sein. Dies muss im Fahrzeugausweis zwingend ersichtlich sein.

Muss die Parkbewilligung bei einem Umzug oder Kontrollschildwechsel umgeschrieben werden?
Jede Änderung muss der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12 a, 6002 Luzern gemeldet werden. 

Fragen zu den Ausnahmebewilligungen

Darf ein Fahr- oder Parkverbot für handwerkliche Arbeiten missachtet werden?
Nein. Es muss eine entsprechende Bewilligung am Schalter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen bezogen werden.

Fragen zur Sperrzone Altstadt

Darf bei Notfällen die Altstadt von jedermann befahren werden?
Nein, nur Dienstfahrzeuge der Sanität, Feuerwehr und Polizei sowie von Ärzten im Notfalldienst haben diese Möglichkeit.

Wann darf die Altstadt für den Güterumschlag bewilligungsfrei befahren werden?
Die Zufahrt ist von MO-SA, von 06.00 bis 10.00 Uhr für den Fahrzeugverkehr mit Güterumschlag gestattet.

Darf während der Zeit von 06.00 bis 10.00 Uhr in der Altstadt parkiert werden?
In der Regel nicht. Von 06.00 bis 10.00 Uhr ist nur der Güterumschlag gestattet. Für das Abstellen des Fahrzeuges wird eine entsprechende Bewilligung benötigt. 

Darf in den Strassen und Gassen der Altstadt für Handwerks- oder Servicearbeiten parkiert werden?
Nein. In den Strassen und Gassen der Altstadt darf aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht parkiert werden. In Ausnahmefällen kann das Fahrzeug mit entsprechender Bewilligung auf grössere Plätze abgestellt werden.