Als Massnahme aus der Klima- und Energiestrategie sieht die Stadt Luzern vor, bis 2040 die Hälfte der öffentlichen Oberflächenparkplätze abzubauen. Mit dem 2025 verabschiedeten Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern» zeigt der Stadtrat auf, wie er den Parkplatzabbau umsetzen will.
Aktuelles
| Datum | Name |
|---|
Alles zum Inhalt
Aktuelles
Wo baut die Stadt Luzern wie viele öffentliche Parkplätze ab? Hier geht es direkt zur Übersichtskarte und zur Tabelle. Und unter FAQ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den geplanten Abbau von öffentlichen Parkplätzen.
Ausgangslage
In der 2022 verabschiedeten «Klima- und Energiestrategie Stadt Luzern» hat der Stadtrat unter der Massnahme «M02 Reduktion öffentliches Parkplatzangebot» aufgezeigt, dass er zur Reduktion des CO2-Ausstosses bis im Jahr 2040 50 Prozent der Parkplätze auf öffentlichem Grund aufheben und umnutzen will. Auf Wunsch des Parlaments hat der Stadtrat den Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern» erarbeitet, um nachvollziehbar aufzuzeigen, wie der Abbau umgesetzt werden soll. Ziel ist es, nebst der Schaffung von Transparenz auch Planungssicherheit zu erhalten, damit die zahlreichen anstehenden Projekte, welche einen Parkplatzabbau beinhalten, ergebnisorientiert vorangetrieben werden können.
Fünf Schritte zum Parkplatzabbau-Konzept
Zur Erarbeitung des Planungsberichts hat die Stadt eine breite Auslegeordnung aller politischen, fachlichen und juristischen Rahmenbedingungen gemacht. Anschliessend wurde das Konzept in folgenden Schritten erstellt:
- Datengrundlage bereinigen: Mit der Zählung und Digitalisierung aller Parkplätze auf Stadtgebiet wurde eine solide Datengrundlage geschaffen. Das Stadtparlament hat diese mit der Behandlung des Postulats 68 «Berechnung der abzubauenden Parkplätze» bestätigt. In der Stadt Luzern gab es per Januar 2025 insgesamt 67'588 Parkplätze. Davon sind 53'348 privat. 8420 Parkplätze sind öffentlich nutzbar auf privatem Grund (z. B. öffentliche Parkhäuser), 5820 Parkplätze sind öffentlich auf öffentlichem Grund.
Aufgrund der bis zum Stichtag 1. Juni 2025 bereits abgebauten öffentlichen Parkplätze muss die Stadt bis 2040 demnach noch 2527 Parkplätze aufheben, um die Zahl der öffentlichen Parkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie zu halbieren.
- Analyse der Rahmenbedingungen: Nebst den geltenden Gesetzen und Normen ist die Parkierung auch Thema in verschiedenen Reglementen, Standards oder Strategien der Stadt Luzern. Für die Erarbeitung des Planungsberichts wurden alle diese Rahmenbedingungen zusammengetragen.
- Neuer Leitfaden «öffentliche Parkierung»: Als weitere Grundlage für den Planungsbericht hat die Stadt einen neuen Leitfaden «öffentliche Parkierung» ausgearbeitet. Der Leitfaden legt, unter Berücksichtigung der aktuellen Normen und künftigen Anforderungen, die Anforderungen an die Gestaltung und an die Anordnung von öffentlichen Parkplätzen fest (Mindestgrössen, Abstände, Gestaltungsnormen etc.). Der Stadtrat hat den Leitfaden im Oktober 2025 verabschiedet. Die neuen Regeln treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
- Grundsätze für den Parkplatz-Abbau: Aufbauend auf diesen vorgängigen Abklärungen hat der Stadtrat Grundsätze definiert, nach welchen öffentliche Parkplätze abgebaut bzw. erhalten werden sollen. Die Grundsätze finden Sie hier.
- Zeitliche Treiber: Nebst Verkehrs- und Sicherheitsgründen gibt es auch zeitliche Treiber, die vorgeben, welche Parkplätze zur Disposition stehen. So müssen etwa bis 2027 für Blaulichteinsätze oder den städtischen Unterhalt (breitere Fahrzeuge durch Beschaffung E-Lastwagen) sämtliche Engpässe behoben werden. Oder bis 2033 hat die Stadt ein durchgehendes Velohauptroutennetz zu erstellen. Auch die Koordination der Strassenumgestaltung mit dem Leitungsausbau für die See-Energie-Nutzung gibt einen zeitlichen Takt vor.
Grundsätze
Im Planungsbericht hat der Stadtrat folgende Grundsätze definiert, nach denen Parkplätze aufgehoben oder beibehalten werden. Die Grundsätze sind nicht gewichtet, die Reihenfolge ist nicht wertend.
Parkplätze werden dort abgebaut, wo
- es die Verkehrssicherheit und die Schulwegsicherheit erfordern;
- sie den gängigen Normen und dem Leitfaden öffentliche Parkierung nicht entsprechen;
- der städtische Unterhalt und Blaulichteinsätze aufgrund unzureichender Fahrbahnbreite nicht gewährleistet sind;
- es die Realisierung von Fuss- und Veloinfrastruktur einschliesslich Veloabstellflächen und insbesondere die Umsetzung der Velohauptrouten erfordert;
- es der Ausbau von ÖV-Infrastrukturen erfordert (z. B. Busspuren, Bushaltestellen nach BehiG);
- es die Umsetzung von Klimaanpassungsmassnahmen erfordert (z. B. Schwammstadtelemente, Entsiegelung, Beschattung, Begrünung oder Retention; vgl. Klimaanpassungsstrategie);
- es die Umsetzung von Projekten zur Aufwertung des Stadtraums, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Schaffung von Grün-, Frei- und Erholungsräumen erfordert (vgl. Stadtraumstrategie);
- es aufgrund neuer Rahmenbedingungen notwendig ist (z. B. politische Vorstösse, veränderte Gesetzeslage).
Parkplätze werden dort beibehalten, wo
- es keine Dringlichkeit zur Aufhebung von Parkplätzen gibt;
- sie als Parkplätze für Sondernutzungen benötigt werden (z. B. rollstuhlgerechte Parkplätze, Taxi, Güterumschlagflächen oder E-Ladestation);
- es eine gute Verteilung der Parkplätze im Stadtgebiet für Anwohnende und das Gewerbe erfordert.
Computergestützte Modellierung des Parkplatzabbaus
Um festzulegen, in welchem Quartier wann wie viele Parkplätze abgebaut werden, wurden die Grundsätze und die zeitlichen Treiber in ein digitales Modell eingearbeitet. Das Modell basiert auf verschiedenen Datensätzen aus der amtlichen Vermessung und des Geoinformationszentrums (GIS). Die Modellierung berücksichtigt auf zum Teil vereinfachte Art die wichtigsten, jedoch nicht alle Einflussfaktoren. Priorisierungen von Grundsätzen, Interessenabwägungen oder planerische Optimierungen sind erst in der Detailplanung jeden Projekts möglich. Daher sind die Zahlen aus der Modellierung – trotz scheinbar hoher Präzision – als Richtwerte mit einer Toleranz von +/– 20 Prozent pro Quartier zu verstehen. Die Toleranz bezieht sich nicht auf das Gesamttotal abzubauender Parkplätze, sondern lediglich auf die Verteilung des Abbaus auf die Quartiere.
Das Modell liefert wichtige Erkenntnisse und Anhaltspunkte für den Parkplatzabbau. Die Ergebnisse der Modellierung bedeuten aber kein Entscheid über einzelne Parkplatzaufhebungen. Über konkrete Parkplatzaufhebungen entscheidet die Stadt Luzern in den Detailplanungen, unter Abwägung der verschiedenen Interessen.
Die Quartiere sind gemäss den Modellberechnungen unterschiedlich stark von der geplanten Parkplatzreduktion betroffen. Überdurchschnittlich trifft es Quartiere mit schmalen Strassen oder einer ungenügend ausgebauten Veloinfrastruktur. Weniger betroffen sind Aussenquartiere, die über viele private aber wenig öffentliche Parkplätze verfügen. Nicht betroffen sind die Quartiere Littauerberg und An der Emme, da es dort keine öffentlichen Parkplätze gibt.
Weiteres Vorgehen
Die im Planungsbericht definierten Grundsätze fliessen in alle Projektierungen ein, bei denen ein Abbau von Parkplätzen zur Diskussion steht. Die Projekte werden wo möglich koordiniert umgesetzt (See-Energie/Strassenumgestaltung etc.). Einzelne Projekte können auch für sich umgesetzt werden, insbesondere bei zeitlich unterschiedlichen Treibern (z. B. Umsetzung Veloroute vs. Leitungsbau See-Energie).
Einbezug der Bevölkerung
Die Grundsätze im Planungsbericht sind weder priorisiert noch berücksichtigen sie mögliche planerische Optimierungen in konkreten Projekten. Zudem können sich einzelne Grundsätze widersprechen. In der Detailplanung benötigt es deshalb bei Projekten mit Parkplatzabbau jeweils eine Interessenabwägung der Grundsätze (welche Anforderung ist wie hoch zu gewichten?).
Bei grösseren Projekten soll die Interessenabwägung unter Einbezug der Quartierbevölkerung und des lokalen Gewerbes durchgeführt werden, wo es übergeordnete Anforderungen wie Sicherheit, Normen, politischer Auftrag etc. zulassen.
Der Planungsbericht wird am 18. Dezember 2025 dem Grossen Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Gesetzessammlung
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 6.3.1.1.1 | Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement) | 1. Juli 2015 |
| 6.3.1.1.2 | Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenverordnung) | 1. Juli 2015 |
| 6.4.1.1.2 | Reglement für eine nachhaltige städtische Mobilität | 1. Oktober 2010 |
FAQs
Häufig gestellte Fragen zum Abbau der öffentlichen Parkplätze
| Frage |
|---|
|
Mit der Annahme der Klima- und Energiestrategie 2022 haben die Stimmbürger*innen der Stadt Luzern verschiedene Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele beschlossen. Eine davon ist die Halbierung der Anzahl der bestehenden öffentlichen Parkplätze auf öffentlichem Grund bis 2040. Weiter verlangt die beschlossene Mobilitätsstrategie die Förderung von flächeneffizienten Verkehrsmitteln. Mit dem Parkplatzabbau soll die Zahl der Autofahrten und damit der CO2-Ausstoss gesenkt werden. |
|
Der Abbau der öffentlichen Oberflächenparkplätze gemäss Klima- und Energiestrategie betrifft rund 5 Prozent aller in der Stadt Luzern bestehenden Parkplätze. Per Ende 2024 zählte Luzern insgesamt 67’588 Parkplätze. 53’348 davon sind privat und 8’420 öffentlich zugänglich auf privatem Grund (z.B. Parkhäuser). Die Klima- und Energiestrategie sieht vor, von den 7255 öffentlichen Oberflächenparkplätzen (Stand 2018) die Hälfte aufzuheben, also 3627 (Stand 2018). Mit der digitalen Erfassung aller Parkplätze Ende 2024 wurde die Zahl 2025 korrigiert. Auf öffentlichem Grund gibt es per Ende 2024 noch 5’820 Strassenparkplätze. Aufgrund der seit 2018 bereits abgebauten öffentlichen Parkplätze (Stichtag 1. Juni 2025) sind bis 2040 noch 2527 Parkplätze aufzuheben. |
|
Parkplätze werden aufgehoben, wenn die Flächen für eine andere Nutzung gebraucht werden. Das kann sein für die Förderung des Fuss-, Velo- oder öffentlichen Verkehrs, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, zur Belebung des öffentlichen Raums oder für Klimaanpassungs-Massnahmen wie Begrünung, Beschattung, Schwammstadt-Projekte etc. |
|
Basierend auf den Grundsätzen aus dem Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze in der Stadt Luzern», dem Leitfaden «öffentliche Parkierung» sowie zeitlichen Treibern (z. B. Ausbau Velonetz bis 2033, Ausbau See-Energie-Leitungsnetz etc.) definiert die Stadt Luzern Abbauziele nach Quartieren. Dabei handelt es sich um Richtwerte (+/-20%), die sich je nach Detailplanung nach unten oder oben verändern können. Diese Richtwerte finden sich im Planungsbericht «Standards für Autoparkplätze» und auf dieser Webseite in der Tabelle oben. |
|
Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen Anspruch auf einen öffentlichen Parkplatz. Die private Parkierung muss primär auf privatem Grund abgedeckt werden. Wer einen fixen Parkplatz beanspruchen will, sollte einen privaten Gargen- oder Parkplatz im Umkreis von 300 Metern zu seinem Wohnort suchen. Alternativ könnten auch neue Mobilitätsformen ohne eigenes Auto ausprobiert werden; Carsharing, Velo- und Cargobike-Sharing, etc. Siehe dazu auch das Konzept Autoparkierung und das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung. |