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1. Mai 2020
Der Stadtrat will die planerischen und privatrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Regionale Eiszentrum AG Luzern (REZ AG) das Grundstück südwestlich der Eishalle an der Tribschenstrasse von einem privaten Investor entwickeln lassen kann. Die Erträge aus einem Hotelbetrieb oder einer Büronutzung sollen helfen, den kostenintensiven Eisbetrieb langfristig zu sichern. Um dies zu ermöglichen, beantragt der Stadtrat beim Grossen
Stadtrat unter anderem, der REZ AG ein selbständiges und dauerndes Baurecht für das städtische Areal zu gewähren.
Die Regionale Eiszentrum AG Luzern (REZ AG) ist Eigentümerin und Betreiberin der Eissportanlage auf Tribschen. Sie finanziert sich insbesondere aus Eintritten, Eismieten, Werbeeinnahmen, Veranstaltungen, Einnahmen aus dem Parkhaus sowie Vermietungen. Die beiden Vereine Hockey Club Luzern und Eisklub Luzern sind als Hauptnutzer auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da sie nicht in der Lage sind, die hohen Eiskosten selber zu finanzieren. In der Vergangenheit gab es verschiedene Finanzierungslösungen, an denen sich Stadt Luzern, Kanton Luzern und in unterschiedlichem Ausmass weitere Gemeinden der Region beteiligt haben. Inzwischen haben sich aber Kanton und die Gemeinden der Region weitgehend aus dieser Mitfinanzierung verabschiedet, und die Vereine geraten zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten.
 
Um das strukturelle Defizit von jährlich rund 300’000 bis 400'000 Franken zu decken, möchte die REZ AG das städtische Areal südwestlich der Eisanlage nutzen. Im Rahmen eines Investorenmodells soll ein Gebäude realisiert werden, das einen Ertrag abwirft, der der REZ AG einen finanziell tragbaren Eissportbetrieb ermöglicht. Im Vordergrund steht derzeit ein Hotelbetrieb. Auch eine Büronutzung wäre denkbar. Um dies zu ermöglichen, will der Stadtrat der REZ AG auf diesem Grundstück ein selbständiges und dauerndes Baurecht einräumen. Die REZ AG wird damit berechtigt, für die Projektierung, Realisierung und Betrieb einer Nebennutzung ein Unterbaurecht an einen Investor zu vergeben. Die REZ AG ist bereits mit möglichen Interessenten in Kontakt. Da die Stadt 46,55 Prozent der Aktien der REZ AG besitzt und sie im Verwaltungsrat mit zwei Personen vertreten ist, kann sie angemessen Einfluss nehmen und ihre Interessen wahren.
 

Finanzierung der Eiskosten

Der Baurechtszins aus diesem Baurecht soll der REZ AG zur Finanzierung der Eiskosten dienen. Der jährlich von der REZ AG zu entrichtende Baurechtszins beträgt mindestens 300'000 Franken. Erhält sie aus der Bebauung des geplanten Unterbaurechtes einen höheren Unterbaurechtszins als 300'000 Franken, ist dieser vollumfänglich der Stadt Luzern geschuldet. Im Gegenzug will die Stadt der REZ AG einen jährlichen Beitrag von 300'000 Franken gewähren. Damit sollen die Eiskosten mitfinanziert werden. Für diesen jährlichen Beitrag beantragt der Stadtrat beim Parlament eine Ausgabebewilligung mittels einem Sonderkredit von insgesamt 3 Mio. Franken.
 
Bereits heute leistet die Stadt Luzern zur teilweisen Beseitigung des strukturellen Betriebsdefizites einen jährlichen Beitrag an die REZ AG. Im Budget 2020 sind dafür 110'000 Franken eingestellt. Die Stadt Luzern unterstützt zudem auch die beiden Vereine Hockey Club Luzern und Eisklub Luzern mit einem jährlichen Beitrag von je 35'000 Franken sowie sporadischen ausserordentlichen Beiträgen.
 

In die Wohn- und Arbeitszone umzonen

Zusätzlich zur Gewährung des Baurechts ist auch eine Anpassung der bisher geltenden Baurechtsverträge zwischen der Stadt Luzern und der REZ AG erforderlich. Gleichzeitig sollen die über Jahre schrittweise entstandenen Vertragsverhältnisse bereinigt und vereinfacht werden. Zudem braucht es eine Anpassung der Bau- und Zonenordnung (BZO). Das Grundstück südwestlich der Eishalle wird im Rahmen der Teilrevision der BZO Stadtteil Luzern in die Wohn- und Arbeitszone umgezont. Die Teilrevision wird gleichzeitig mit den Baurechtsverträgen voraussichtlich am 4. Juni 2020 im Grossen Stadtrat beschlossen. Beide Vorlagen sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Suche nach Investoren. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit dem vorgeschlagenen Vorgehen der Eissportbetrieb langfristig finanziert werden kann. Dies liegt zweifelsohne im Interesse eines attraktiven Sportangebotes in Luzern, dient aber auch der gesamten Region Luzern.

Link:
Bericht und Antrag 9/2020 "REZ - Regionales Eiszentrum Luzern"
Name
Regionales Eiszentrum Luzern REZ Medienmitteilung 01.05.2020 (PDF, 279.87 kB) Download 0 Regionales Eiszentrum Luzern REZ Medienmitteilung 01.05.2020
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