Im Detail
Nach einer öffentlichen Ausschreibung hat der Stadtrat im August 2024 der «HVDM Architects & Cityplanners» den Zuschlag für das Baurecht an der Villa auf Musegg 1 erteilt (siehe Medienmitteilung vom 30. August 2024). In der Zwischenzeit wurden die Details des Baurechtsvertrags geklärt und die Baurechtsnehmerin gründete die «Villa auf Musegg Künstler-Residence GmbH». Die Stadt Luzern und die «Villa auf Musegg Künstler-Residence GmbH» haben nun den Baurechtsvertrag für die Dauer von 80 Jahren zur Nutzung der Villa auf Musegg 1 und der Remise unterzeichnet. Die Baurechtsnehmerin verfolgt einen gemeinnützigen Zweck und will Kulturschaffenden günstige Wohn- und Arbeitsräumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um kreative und kulturelle Projekte zu fördern. Der Baurechtsvertrag unterliegt dem Vorbehalt, dass das Baurechtsgrundstück durch den Grossen Stadtrat vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen umgewidmet wird. Diese Umwidmung beantragt der Stadtrat im Geschäftsbericht 2024, welcher voraussichtlich am 12. Juni 2025 im Grossen Stadtrat beraten wird.
Wohn- und Arbeitsort für Kunstschaffende, halböffentliche Nutzung des Salons
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt in Zukunft primär durch Kunstschaffende, die in den Obergeschossen der Villa auf Musegg 1 und in der Remise wohnen und arbeiten. Der Baurechtsvertrag hält fest, dass der Salon im Erdgeschoss und die Remise halböffentlich sind. Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten zeitlich eingeschränkt auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Pro Jahr werden im Salon mindestens zwölf öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Ausstellungen, kleine Konzerte, Lesungen, Installationen oder Workshops durchgeführt. Die Remise kann ergänzend als Veranstaltungsort genutzt werden. Die Preise und übrigen Konditionen für die Nutzung des Salons im Erdgeschoss und der Remise durch externe Akteure werden angemessen und mit anderen Lokalen im Quartier vergleichbar ausgestaltet. Die Parkanlage bei der Villa auf Musegg, welche derzeit aufgrund von Sanierungsarbeiten geschlossen ist, bleibt im Besitz der Stadt Luzern und wird nach dem Abschluss dieser Arbeiten (voraussichtlich Ende 2025) wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Parkanlage wird der Buvettebetrieb öffentlich ausgeschrieben.
Sanierung gemäss Standard «Energiestadt», öffentliche WC-Anlage
Mit der Unterzeichnung des Baurechtsvertrags ist die «Villa auf Musegg Künstler-Residence GmbH» verpflichtet, die Villa auf Musegg 1 und die Remise auf eigene Kosten und in enger Absprache mit der Denkmalpflege zu sanieren. Die Bauten werden nach dem aktuellen Gebäudestandard von «Energiestadt» geplant und realisiert. Weiter wird die Baurechtsnehmerin auf dem Baurechtsgrundstück in der Remise einen Platz für eine durch die Stadt betriebene öffentliche WC-Anlage zur Verfügung stellen. Die Kosten für den Bau und Betrieb der öffentlichen WC-Anlage trägt die Stadt Luzern. Die «HVDM Architects & Cityplanners» werden mit dem Team der «Villa auf Musegg Künstler-Residence GmbH» unmittelbar nach Eintragung des Baurechtsvertrages im Tagebuch des Grundbuches mit den Planungs- und Sanierungsarbeiten beginnen.
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Baurechtsvertrag Villa auf Musegg 1 Medienmitteilung 15.04.2025 (PDF, 110.34 kB) | Download | 0 | Baurechtsvertrag Villa auf Musegg 1 Medienmitteilung 15.04.2025 |