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Die dringliche Motion: «Kaufkraft der Bevölkerung stärken», welche die Auszahlung eines Prokopfbeitrages von maximal Fr. 180.– forderte um die Kaufkraft der Bevölkerung einmalig zu stützen, wurde an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 27. Oktober 2022 überwiesen. Der Stadtrat unterbreitete dem Grossen Stadtrat am 29. Juni 2023 den Bericht und Antrag 17/2023 «Kaufkraft der Bevölkerung stärken. Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung Dringliche Motion 205» für die Umsetzung der Motion. Der Grosse Stadtrat hat den Bericht und Antrag am 29. Juni mit 23 zu 13 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt und die Motion 205 abgeschrieben. Somit erfolgt keine Auszahlung des Prokopfbeitrags an die Bevölkerung der Stadt Luzern.

Die dringliche Motion 205 «Kaufkraft der Bevölkerung stärken» wurde an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 27. Oktober 2022 überwiesen. Die Motionärinnen und Motionäre forderten, dass der Bevölkerung aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen Überschüsse und den zusätzlichen finanziellen Belastungen (steigende Nebenkosten, Erhöhung der Krankenkassenprämien) ein Prokopfbeitrag von maximal Fr. 180.– ausbezahlt werde. Damit wäre die Kaufkraft der Bevölkerung einmalig gestützt worden. Die Gesamtkosten dieser Auszahlung hätten 15 Millionen Franken nicht übersteigen sollen, um ein obligatorisches Referendum zu vermeiden. Anspruchsberechtigt gemäss den Forderungen der Motion wären grundsätzlich alle in der Stadt Luzern wohnhaften Personen unabhängig von Alter und Aufenthaltsstatus gewesen.

Der Stadtrat unterbreitete dem Grossen Stadtrat am 29. Juni 2023 den Bericht und Antrag 17/2023 «Kaufkraft der Bevölkerung stärken. Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung Dringliche Motion 205» für die Umsetzung der Motion. Gemäss Bericht und Antrag sollten alle anspruchsberechtigten Personen Ende 2023 einen Prokopfbeitrag von 173 Franken erhalten. Der Sonderkredit hätte Gesamtausgaben von 14,95 Millionen Franken zufolge gehabt. Der Grosse Stadtrat hat am 29. Juni 2023 den Bericht und Antrag mit 23 zu 13 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt und die Motion 205 abgeschrieben. Somit erfolgt keine Auszahlung des Prokopfbeitrags an die Bevölkerung der Stadt Luzern.

Link:
B+A 17/2023 Kaufkraft der Bevölkerung stärken. Sonder- und Nachtragskredit. Abschreibung Dringliche Motion 205

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