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Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Projekte rund um das Thema Finanzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienstabteilung, die jeweils auf der Projektseite unter Kontakt angegeben wird.
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Luzern
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Stadt Luzern ein Mindestlohn. Dieser beträgt im Jahr 2026 Fr. 22.75 pro Stunde und wird im Jahr 2027 auf Fr. 23.– pro Stunde angehoben.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Stadt Luzern ein Mindestlohn. Dieser beträgt im Jahr 2026 Fr. 22.75 pro Stunde und wird im Jahr 2027 auf Fr. 23.– pro Stunde angehoben.