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Bemerkung

Per 1. Januar 2025 ist das Reglement über die Kurzzeitvermietung in Kraft getreten.

Beabsichtigen Sie künftig Gäste, welche sich weniger als drei Monate in der Stadt Luzern aufhalten (Ferienwohnung, Businessapartment, Hotel usw.), gegen Bezahlung zu beherbergen, können Sie die betreffenden Räumlichkeiten mittels nachfolgendem Online-Formular vorabklären.

Weitere Informationen zur Regelung finden Sie auf unserer Webseite: www.stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte via E-Mail an uns:
kurzzeitvermietung@stadtluzern.ch

Unterlagen

Die Vorabklärungen zu den künftigen Möglichkeiten zur Kurzzeitvermietung basieren auf den eingereichten Angaben zu den Nutzungen des abzuklärenden Raumes seit 2010. Die Beweislast für die Nutzungen liegt bei den Antragsstellenden.

Werden keine Dokumente, die die Nutzungen des abzuklärenden Raumes seit 2010 belegen, eingereicht, wird das Vorabklärungsgesuch nicht bearbeitet.

Für die Vorabklärung benötigen Sie folgende Angaben und Dokumente:

  • Zustimmung der Eigentümerschaft/Verwaltung des abzuklärenden Raumes für die Vorabklärung Kurzzeitvermietung (sofern Sie nicht selbst Eigentümer*in sind)
  • Angaben zur genauen Identifizierung des Raumes, in dem künftig kommerzielle Kurzzeitvermietung betrieben werden soll z. B. EWIDExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / Angabe des Stockwerks / Lage
  • Nachweis zu den früheren Nutzungen: z. B. Vertragsabschlüsse

Verfahren

Aufgrund Ihrer Angaben wird abgeklärt, ob die Räumlichkeiten künftig für Kurzzeitvermietung genutzt werden können. Bei einer definitiven Anmeldung zur Kurzzeitvermietung muss der reguläre Registrierungsprozess anhand des Registrierungsformulars durchlaufen werden.

Wir werden Sie via E-Mail kontaktieren. Bis zur Kontaktaufnahme kann es mehrere Wochen dauern.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.