Remark
Am 1. Januar 2025 tritt das Reglement über die Kurzzeitvermietung in Kraft. Beherbergen Sie Gäste gegen Bezahlung, welche sich weniger als drei Monate in der Stadt Luzern aufhalten (Ferienwohnung, Businessapartment, Hotel usw.), müssen Sie diese Räumlichkeiten bis spätestens 31. März 2025 mittels nachfolgendem Onlineformular registrieren.
Falls Sie in mehreren Gebäuden Wohnungen oder Zimmer anbieten, ist das Formular für jedes Gebäude (Adresse) separat auszufüllen.
Um den Registrierungsprozess durchlaufen zu können, bereiten Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Dokument Nachweis Kurtaxenabgaben Jahr 2023
- Vorhandene Wirtschaftsbewilligung(en)
- Vorhandene Baubewilligung(en): Nummer
- Nachweis zu den Nutzungen: z. B. Vertragsabschlüsse, frühere Kurtaxenabrechnungen
- Bei der Vermietung von Wohnungen (Ferienwohnungen, Businessapartments), die nicht das gesamte Gebäude umfassen: EWID der Wohnungen
- Als Mieter*in: Die Zustimmung der Eigentümerschaft/Verwaltung zur Vermietung
Weitere Informationen zur Regelung finden Sie auf unserer Webseite: www.stadtluzern.ch/kurzzeitvermietung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte via E-Mail an uns:
kurzzeitvermietung@stadtluzern.ch
Procedure
Aufgrund Ihrer Angaben wird geprüft, ob die Räumlichkeiten weiterhin unbeschränkt für Beherbergungen genutzt werden können oder ob diese unter die Regulierung gemäss Reglement fallen. Fallen diese unter die Regulierung gemäss Reglement, wird geprüft, ob die Übergangsfrist bis 11. März 2028 gewährt werden kann. Wir werden Sie via E-Mail kontaktieren. Bis zur Kontaktaufnahme kann es mehrere Wochen dauern.
Online form
Please fill out all mandatory (*) fields.