Im Detail
Mit einem Nein-Anteil von 67,64 Prozent haben sich die Stimmberechtigten der Stadt Luzern heute Sonntag, 27. September 2026, deutlich gegen eine Aufhebung des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesprochen. Damit bleibt der seit 1. Januar 2026 geltende städtische Mindestlohn von aktuell 22.75 Franken in Kraft. Mit diesem Entscheid ist die städtische Stimmbevölkerung der Empfehlung des Stadtrates und einer Minderheit des Grossen Stadtrates gefolgt. Eine Mehrheit des Grossen Stadtrates hatte den Stimmberechtigten ein Ja zur Aufhebung empfohlen (siehe Infos im Kasten unten).
Der Stadtrat ist erfreut über das klare Abstimmungsresultat und sieht sich in seiner Haltung bestätigt. Er sieht diesen Entscheid als ein Bekenntnis der Stimmbevölkerung zu fairen Löhnen, die zum Leben reichen sowie zu Gleichberechtigung und gegen Lohndumping.
Aufbau der Kontrollstrukturen
Nach der nun erfolgten Bestätigung des Mindestlohns durch die Stimmbevölkerung wird der Stadtrat den Aufbau der Kontrollstrukturen und -organe in die Wege leiten. Deren Aufgabe wird unter anderem sein, die Einhaltung des Mindestlohns in der Stadt Luzern zu kontrollieren. Kontrollen können rückwirkend ab Geltungsdatum des Mindestlohns, also ab dem 1. Januar 2026, durchgeführt werden. Sobald die Kontrollstrukturen aufgebaut sind und die Kontrollen anlaufen können, wird der Stadtrat darüber informieren. Zudem wird der Stadtrat im Oktober 2026 den neuen, ab 2027 geltenden Mindestlohn, kommunizieren.
Für Sozial- und Sicherheitsdirektorin Melanie Setz hat der heutige Entscheid Signalwirkung über die Stadtgrenzen hinaus: «Es war wichtig, dass sich die Stadtluzerner Stimmbevölkerung nun abschliessend zu einem kommunalen Mindestlohn äussern konnte. Mit dem heutigen Entscheid hat sie sich deutlich für die Erfüllung eines wichtigen sozialpolitischen Grundsatzes ausgesprochen: Arbeit soll vor Armut schützen. Damit wird nicht zuletzt auch ein starkes demokratisches Signal an die Kantonspolitik gesandt.»
Zur Vorgeschichte
Im März 2023 wurde die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» mit einem ausformulierten Reglementsentwurf eingereicht. Der Grosse Stadtrat stimmte diesem Entwurf, dem Reglement über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im Mai 2024 zu. Damit beschloss der Grosse Stadtrat die Einführung eines Mindestlohns.
Im Oktober 2025 forderten die Fraktionen der FDP, der Mitte, der SVP und der GLP den Stadtrat mit einer Motion auf, das Mindestlohnreglement wieder aufzuheben. Die Motion wurde im November 2025 erheblich erklärt. Der Stadtrat wurde damit beauftragt, eine Vorlage für die Aufhebung des Mindestlohnreglements auszuarbeiten. Der Stadtrat hat sich damals dazu entschieden, den Mindestlohn per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Der Mindestlohn sollte mindestens so lange in Kraft sein, bis ein endgültiger städtischer Entscheid vorliegt, ob das Mindestlohnreglement aufgehoben wird oder nicht. Über diese Frage hat die Stimmbevölkerung nun diesen Sonntag abgestimmt.
Was zu beachten ist: Der Luzerner Kantonsrat hat im September 2025 eine Motion erheblich erklärt, die den Luzerner Regierungsrat zur Ausarbeitung einer Gesetzesänderung beauftragt. Diese Änderung soll es den Gemeinden untersagen, kommunale Mindestlohnregelungen festzulegen. Was das für Auswirkungen auf den Mindestlohn der Stadt Luzern haben wird, ist noch offen.
Weitere Informationen: Abstimmungsresultate vom 27. September 2026
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| Abstimmung Mindestlohnreglement Medienmitteilung 27.09.2026 (PDF, 96 kB) | Download | 0 | Abstimmung Mindestlohnreglement Medienmitteilung 27.09.2026 |
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