– Private Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge
Haltung des Stadtrates zur öffentlichen Auflage betreffend die Ergänzung des kantonalen Richtplans 2026 und zur Vernehmlassung betreffend die Gesamtrevisionen Weggesetz und Wegverordnung
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) des Kantons lädt die Stadt Luzern mit dem Schreiben vom 3. März 2026 dazu ein, einerseits Stellung zur öffentlichen Auflage zur Ergänzung des kantonalen Richtplans und andererseits auch zur Gesamtrevision der Weggesetzgebung zu nehmen. Der Richtplan zeigt auf, wie die neuen kantonalen Velowegnetzpläne in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen. Die Erlassentwürfe zur Weggesetzgebung legen insbesondere die Zuständigkeiten für Planung, Bau und Unterhalt sowie Finanzierung der Velowege fest.
Die Stadt Luzern ist im Grundsatz mit der kantonalen Richtplankarte, Ergänzung kantonaler Richtplan 2026, Entwurf, sowie dem Inhalt des Kapitels 32 kantonaler Richtplantext Fuss- und Veloverkehr «eher» einverstanden. Der Richtplantext und die Richtplankarte tragen den Bedürfnissen der Velofahrenden im Stadtgebiet Luzern angemessen Rechnung und entsprechen grossmehrheitlich dem kommunalen Planungsstand. Wichtig für die Stadt Luzern ist eine attraktive Anbindung der Velovorzugsroute auf der Achse Taubenhaus-Bruchstrasse-Seetalplatz mit dem Bahnhof Luzern, bzw. mit der Achse Luzernerhof-Zentralstrasse unter Berücksichtigung des Masterplanes Umfeld Bahnhof Luzern.
Die Stadt Luzern begrüsst die Gesamtrevisionen Weggesetz und Wegverordnung. Mit den vorliegenden Überlegungen und gesetzlichen Anpassungen ist ein stringentes, zusammenhängendes Velovorzugsroutennetz über den ganzen Kanton Luzern möglich. Die Vorlage stärkt die Umsetzung des kantonalen Velonetzes und schafft eine wichtige Grundlage für die systematische Weiterentwicklung der Veloinfrastruktur. Die Stadt Luzern ist jedoch mit den beiden vorgeschlagenen Varianten zur Finanzierung der Hauptverbindungen in der Zuständigkeit der Gemeinden nicht zufrieden. Die Stadt Luzern hat in den letzten Jahren bereits viel in die eigene Veloinfrastruktur, d.h. Velohauptverbindungen und das Basisnetz und auch in die neu vom Kanton ausgewiesenen Velovorzugsrouten investiert, die Finanzierungsvorschläge tragen dem kaum Rechnung.
Auf der städtischen Webseite unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Private Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge
Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Zielsetzungen des Stadtrates sind Vorinvestitionen in die Ladeinfrastruktur auch bei privaten Abstellplätzen wichtig. Der Grosse Stadtrat hat mit Bericht und Antrag 31/2025 «Erneuerbare Antriebe in der Mobilität» unter anderem einer Änderung des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzreglement) zugestimmt, wonach Parkplätze für Bewohnende und Beschäftigte sowie Parkplätze in Parkhäusern mit einer Infrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten sind. Die Kompetenz zur Festlegung der minimalen Ausbaustufen wurde dem Stadtrat übertragen. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat eine Anpassung der Parkplatzverordnung beschlossen. Die Vorgaben für die Ladeinfrastruktur richten sich an den Anforderungen für die Ausbaustufe für Elektrofahrzeuge nach dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» aus, wie dies auch bereits im B+A 31/2025 ausgeführt wurde. Insoweit sollen 100 Prozent der Bewohnendenparkplätze bei Gebäuden mit mehr als fünf Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C1 («Power to garage») ausgerüstet werden. Hingegen sollen 20 Prozent der Parkplätze für Beschäftigte und Parkplätze in Parkhäusern mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C2 («Power to parking») ausgestattet sein. Die Vorgaben gelangen jeweils bei Neubauten, der Sanierung der Parkplätze und der Auswechslung der Elektrohauptverteilung zur Anwendung. Sie gehen weiter als die vom Kanton erlassenen Vorgaben in § 23a der Planungs- und Bauverordnung. Die Anpassungen der Parkplatzverordnung treten am 1. August 2026 in Kraft.
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| Kurzinformationen des Stadtrates vom 25.05.2026 (PDF, 105 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 25.05.2026 |