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Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über ein Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt. Angenommen wurde vom Stimmvolk der Gegenvorschlag zur SP-Initiative «Bezahlbare Kitas für alle». Dieses Gesetz gilt für alle Luzerner Gemeinden gleichermassen. Zwar wird das Gesetz per 01.01.2026 eingeführt, die Betreuungsgutscheine der Stadt Luzern behalten aber ihre Gültigkeit bis zum 31.07.2026. Der Kanton wird zu gegebener Zeit Eltern und Gemeinden über die Einführung der neuen Betreuungsgutscheine informieren. Das neue, kantonale Kinderbetreuungsgesetz finden Sie hier.

Alles zum Inhalt

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter mit Wohnsitz in der Stadt Luzern. Die Ziele dieser Beiträge sind, dass Erziehungsberechtigte die Familie und den Beruf besser vereinbaren können und für alle Kinder der Zugang zur frühen Bildung und Betreuung möglich wird.

Als Erziehungsberechtigte können Sie frei wählen, wo Sie Ihr Kind betreuen lassen, in oder ausserhalb der Stadt Luzern. Bei der Suche nach einer Institution helfen Ihnen die Broschüre "Familienergänzende Kinderbetreuung" sowie das dazugehörige Adressverzeichnis oder die Informationen auf der Webseite des Kantons.

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6000 Luzern 7
T +41 41 208 81 90

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