31. Dezember 2026.
Im Detail
Die Kinoförderung der Stadt Luzern bezweckt die Förderung von nicht gewinnorientierten Kinobetrieben und schafft für Programm- und Arthousekinos die notwendige Planungssicherheit. Die Förderbeiträge gelten der Präsentation von Independent- und Zentralschweizer, sowie Schweizer Filmen. Zudem wird das damit zusammenhängende Vermittlungs- und Begleitprogramm in die Beurteilungen einfliessen. Gianluca Pardini, Leiter Kultur und Sport der Stadt Luzern, erklärt: «Programm- und Arthousekinos sind als Kulturbetriebe mit regionaler Ausstrahlung und einem nicht primär kommerziellen Angebot heute mit anderen Kulturorten wie Museen, Theater und Konzerthäuser gleichzusetzen. Als Bühne für das Filmschaffen tragen Programmkinos zu einer lebendigen Filmkultur und zur Attraktivität Luzerns als Kulturstadt bei.»
Förderkriterien Kinoförderung
Geförderte Kinobetriebe müssen den Standort in der Stadt Luzern mit ganzjährigem Spielbetrieb nachweisen und über eine professionelle Organisationsstruktur und Betriebsführung verfügen. Zum Nachweis gehören unter anderem die Rechtsform als eigenständige juristische Person nach Privatrecht, der Eintrag im Kinoregister des Bundesamtes für Kultur, ein Programmschwerpunkt von über 50 Prozent Independent- und Schweizer Filmen und jährlich einen wesentlichen Anteil Zentralschweizer Filmvorführungen sowie Angebote für ein junges Publikum.
Keine Beiträge werden gesprochen an Kinoangebote ausserhalb der Stadt Luzern, an gewinnorientierte Kinobetreiber, welche Gewinne an Eigentümer*innen, Aktionär*innen oder Gesellschafter*innen ausschütten und an Kinobetriebe, deren Programm überwiegend aus kommerziellen Mainstream-Angeboten besteht.
Bewerbungsfrist 31. Dezember 2026
Kinobetriebe, welche sich von dieser Ausschreibung angesprochen fühlen, können bis zum 31. Dezember 2026 ihr Gesuch online über das GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bei der Stadt Luzern einreichen. Im Anschluss werden die Eingaben durch die Fachabteilung Kulturförderung geprüft. Gesuche werden nur in elektronischer Form entgegengenommen.
Weitere Informationen
Alle Informationen zu den Förderinstrumenten und laufenden Ausschreibungen der Stadt Luzern finden sich auf der Website der Kulturförderung.
Die Kulturagenda 2030 bildet die Fördergrundlage für die Kulturförderung und benennt mit Vision, Leitbild, Schwerpunkten und Massnahmen die Weiterentwicklung der städtischen Kulturpolitik.
| Name | Download | ||
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| Ausschreibung Kinoförderung 2027 bis 2030 5.11.2026 (PDF, 91 kB) | Download | 0 | Ausschreibung Kinoförderung 2027 bis 2030 5.11.2026 |