Im Detail
Der Mindestlohn wird aus dem arithmetischen Mittel (Durchschnitt) zwischen der Jahresteuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und der Nominallohnentwicklung (SLI) berechnet. Für den Mindestlohn 2027 sind der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Juli 2026 und beim Nominallohnindex der aktuelle Wert aus dem Jahr 2025 als Berechnungsgrundlagen massgebend. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass das Einkommen zum Leben in der Stadt Luzern reicht. Zudem soll er zur Armutsprävention und der Reduktion von «Working Poor» beitragen.
Kontrollstrukturen sind im Aufbau
Nach dem klaren Bekenntnis der städtischen Stimmbevölkerung zum Mindestlohn bei der Volksabstimmung vom 27. September 2026 treibt der Stadtrat den Aufbau der Kontrollstrukturen voran. Daher hat er die Organisationen der Sozialpartner schriftlich eingeladen, Vertretungen für den Einsitz in die Kommission Mindestlohn zu nominieren. Die Kommission wird aus je zwei Vertretungen der Arbeitnehmerschaft, der Arbeitgeberschaft (Sozialpartner) sowie einer Vertretung der Stadtverwaltung bestehen. Die Kommission definiert jährlich die Fokusbranchen, welche von der Kontrollstelle auf die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert werden sollen. Sie ist zudem Anlaufstelle für Hinweise auf Verstösse gegen den Mindestlohn. Sie wird nach ihrer Konstituierung ihre Arbeit voraussichtlich im ersten Quartal 2027 aufnehmen können.
Der Stadtrat plant, die Abwicklung der städtischen Mindestlohnkontrollen an die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA), WAS wira Luzern, zu übertragen. Sie führt bereits jetzt Lohnkontrollen durch. Dabei prüft sie, ob die Arbeits- und Lohnbedingungen eingehalten werden. Diese Kontrollen erfolgen im Rahmen der flankierenden Massnahmen im Bereich des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU sowie im Auftrag der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt. Sie verfügt somit über umfangreiches Know-how im Bereich Lohnkontrollen. Die Stadt Luzern steht mit der KIGA in engem Austausch, um die Voraussetzungen für die Übertragung der Kontrolltätigkeit zu klären und die erforderlichen vertraglichen Grundlagen zu schaffen. Die entsprechenden Abklärungen und Vertragsverhandlungen sind derzeit noch im Gang.
Auf der Website der Stadt Luzern sind weitere ausführliche Informationen zum Mindestlohn zu finden: https://www.stadtluzern.ch/mindestlohn
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| Mindestlohn 2027 Medienmitteilung 29.10.2026 (PDF, 96 kB) | Download | 0 | Mindestlohn 2027 Medienmitteilung 29.10.2026 |
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