Einem alten Brauch folgend stimmen Geisslechlöpfer die Bevölkerung der Stadt Luzern jeweils im November auf die Samichlauszeit ein.
Vom 3. November bis und mit 8. Dezember 2026 ist das Geisslechlöpfe erlaubt. In dieser Zeit darf von Montag bis Samstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 22 Uhr «gechlöpft» werden. An Sonn- und Feiertagen ist dies zwischen 14 und 22 Uhr erlaubt.
Was den einen Freude bereitet, kann bei anderen Unverständnis hervorrufen. Die Geisslechlöpfer*innen werden deshalb gebeten, die folgenden Punkte zu beachten:
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft. Legen Sie Pausen ein und wechseln Sie von Zeit zu Zeit den Standort.
- Meiden Sie die Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen. Hier besteht ein besonderes Ruhebedürfnis.
- Achten Sie auf vorbeigehende Personen und meiden Sie verkehrsintensive Plätze.
Die Stadt Luzern dankt den Geisslechlöpfer*innen für das Verständnis. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme wird dieser schöne Brauch auch in Zukunft einen wichtigen Platz im Jahr einnehmen.
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| Geisslechlöpfe Medienmitteilung 27.10.2026 (PDF, 87 kB) | Download | 0 | Geisslechlöpfe Medienmitteilung 27.10.2026 |