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6. Oktober 2026
Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) des Grossen Stadtrates hat an ihrer Sitzung vom 24. September 2026 drei Geschäfte beraten. Die FGK beantragt, den Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 mit Budget 2027 an den Stadtrat zurückzuweisen. Die Initiative «Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige» soll für ungültig erklärt werden. Die Teilrevision des Personalreglements unterstützt die Kommission einstimmig.

Im Detail

Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 mit Budgetentwurf 2027

Die FGK beantragt dem Grossen Stadtrat mit 6 Ja- gegen 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen, den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2027–2030 mit dem Budgetentwurf 2027 an den Stadtrat zurückzuweisen (B+A 22/2026). Die Kommissionsmehrheit begründet den Entscheid vor allem mit dem hohen Ausgabenwachstum. Im vergangenen Herbst hat der Grosse Stadtrat für das Wachstum des steuerfinanzierten Nettoaufwands der Direktionen einen Zielwert von maximal 2,9 Prozent beschlossen. Der vorliegende Budgetentwurf hält diese Vorgabe nicht ein. Ohne die vom Volk beschlossene Einlage in die Stiftung «Wohnraum für alle» liegt der Nettoaufwand der Direktionen bei 6,1 Prozent und damit rund 16,7 Millionen Franken über dem Zielwert.

Aus Sicht der Mehrheit der Kommission geht es dabei um mehr als eine einzelne Budgetzahl. Ein hohes Aufwandwachstum schlägt sich in den Folgejahren nieder und schränkt den finanziellen Spielraum der Stadt ein. Die Stadt Luzern muss langfristig handlungsfähig bleiben, so verlangt es der Grundsatz des Legislaturprogramms. Der Stadtrat wird mit der Rückweisung beauftragt, das Budget 2027 zu überarbeiten. Das Wachstum des steuerfinanzierten Nettoaufwands der Direktionen soll bei höchstens 2,9 Prozent liegen. Das entspricht einer Kürzung um rund 16,7 Millionen Franken.

Für die weitere Finanzplanung hat die FGK mit 6 Ja- gegen 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen einen Auftrag überwiesen. Gemäss diesem muss der Stadtrat die Nettoinvestitionen im Durchschnitt der Planjahre 2027–2030 auf maximal 125 Millionen Franken pro Jahr festlegen. Zudem soll er die finanzpolitischen Zielsetzungen gemäss Art. 5 bis 7 des Reglements über den Finanzhaushalt über den gesamten Planungszeitraum einhalten und aufzeigen, mit welchen Massnahmen ein mittelfristig ausgeglichener Finanzhaushalt, ein höherer Selbstfinanzierungsgrad und die Deckung des Verwaltungsvermögens durch Eigenkapital erreicht werden. Ausserdem soll er darlegen, mit welchen Priorisierungen die Ziele der Gemeindestrategie 2026–2035 und des Legislaturprogramms 2026–2029 weiterhin erreicht werden können.

Eine Kommissionsminderheit lehnte die Rückweisung sowie den Auftrag ab. Sie verwies darauf, dass das Budget 2027 einen Überschuss von rund 18 Millionen vorsieht und die Stadt Ende 2027 über ein Nettovermögen von 339 Millionen verfügt. Für sie ist die aktuelle Finanzsituation ernst zu nehmen, aber kein Alarmzeichen. Das Budget 2027 entspricht aus Sicht der Minderheit dem politischen Willen des Grossen Stadtrats und der Bevölkerung. Deshalb plädiert sie dafür, auch die Einnahmenseite in die Debatte einzubeziehen, wenn die Stadt Luzern gleichzeitig an tiefen Steuern, hohen Investitionen und ausgeglichenen Finanzen festhalten will. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass eine Rückweisung des Budgets möglichst nicht zu einem budgetlosen Zustand führen soll. Eine damit verbundene Ausgabensperre könnte dazu führen, dass notwendige Ausgaben und bereits geplante Vorhaben nicht oder nur verzögert umgesetzt werden können.

Initiative «Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige»

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Grossen Stadtrat mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Initiative «Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige» für ungültig zu erklären (B+A 23/2026). Die Diskussion drehte sich in der FGK nur um die Frage der Gültigkeit. Eine Mehrheit der Kommission folgt dem Stadtrat. Dieser begründet seine Ablehnung mit einem Rechtsgutachten, das zum Schluss gekommen ist, dass die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstösst. Gemäss diesem Gutachten überschreitet sie die Steuerhoheit der Gemeinde und widerspricht dem kantonalen Finanzhaushaltsrecht. Weil der Kern der Initiative betroffen ist, ist eine Teilungültigkeitserklärung nicht möglich. Ein Antrag, ein zusätzliches Gutachten einzuholen, um zu klären, wie eine gesetzeskonforme Umsetzung der Initiative möglich wäre, lehnte die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab.

Personalreglement der Stadt Luzern, Teilrevision

Die FGK beantragt dem Grossen Stadtrat einstimmig, die Teilrevision des Personalreglements anzunehmen (B+A 25/2026). Die darin vorgeschlagenen Änderungen betreffen einerseits Anpassungen an das überarbeitete kantonale Personalgesetz, anderseits Weiterentwicklungen aus der Praxis, beispielsweise bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Erreichen der Altersgrenze oder in Bezug auf den Stellenplan. Aus Sicht der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission ist die Teilrevision in der vorliegenden Form zweckdienlich und angemessen.

Die drei Geschäfte werden voraussichtlich an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 22. Oktober 2026 beraten.


Links:
Bericht und Antrag 22/2026: Aufgaben- und Finanzplan 2027–2030 mit Budgetentwurf 2027
Bericht und Antrag 23/2026: Initiative «Gewinnbeteiligung für alle statt Steuergeschenke für wenige». Ungültigerklärung der Initiative
Bericht und Antrag 25/2026: Personalreglement der Stadt Luzern. Reglement über die Pensionskasse Stadt Luzern. Änderungen per 1. Januar 2027. Erlass

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Finanz- und Geschäftsprüfungskommission Medienmitteilung 06.10.2026 (PDF, 97 kB) Download 0 Finanz- und Geschäftsprüfungskommission Medienmitteilung 06.10.2026