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6. November 2020
Ein Initiativkomitee von Pro Velo Luzern hat innert der Sammlungsfrist 1’768 Unterschriften eingereicht, wovon 1’617 gültig und 151 ungültig sind. Das Zustandekommen einer Initiative erfordert die gültigen Unterschriften von 800 Stimmberechtigten. Die Initiative «Luzerner Velonetz jetzt!» ist somit zustande gekommen.
 

Weiteres Vorgehen

Der Stadtrat überweist eine zustande gekommene Initiative innert zwölf Monaten seit Einreichung mit seinem Bericht und Antrag dem Grossen Stadtrat (Art. 8 Gemeindeordnung der Stadt Luzern GO).
Der Grosse Stadtrat nimmt innert sechs Monaten seit Überweisung mit einem Beschluss zur
Gemeindeinitiative wie folgt Stellung:

a. Erweist sich die Initiative als rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar, erklärt er sie als ganz oder teilweise ungültig.

b. Soweit die Initiative gültig ist, kann er sie annehmen oder ablehnen (Art. 9 GO).
 
Stimmt der Grosse Stadtrat einer Initiative zu, die, wie vorliegend der Fall, in Form des ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht worden ist, unterliegt diese dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum wie ein eigener Beschluss des Grossen Stadtrates. Er kann den Entwurf wie eine eigene Vorlage redaktionell bereinigen. Inhaltliche Änderungen sind unzulässig (Art. 10 Abs. 2 GO).
Lehnt der Grosse Stadtrat eine Initiative ab, unterliegt sie der Volksabstimmung. Der Grosse Stadtrat kann gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur wahlweisen Abstimmung bringen, der für den gleichen Gegenstand eine abweichende Regelung enthält (Art. 11 Abs. 1 GO).
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Initiative Velonetz Medienmittelung 06.11.2020 Download 0 Initiative Velonetz Medienmittelung 06.11.2020
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