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Inhalt

Viele Neuzuziehende treten in Luzern eine neue Arbeitsstelle an. Auf dieser Themenseite finden Sie wertvolle Informationen rund um die Themen, Arbeit, Finanzen und Steuern. 

Alles zum Inhalt

Arbeitsbewilligung und Meldeverfahren

Die Frage nach der Arbeitsbewilligung wird meistens gleichzeitig mit der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung geklärt. Im Normalfall dürfen Personen mit einem Aufenthaltsrecht in der Schweiz auch arbeiten. Für einige Personen (z.B. für Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene) ist aber ein spezielles Bewilligungsverfahren nötig. In der Regel beantragt der Arbeitgeber die Bewilligung.

Nähere Informationen erhalten Sie über die Website des Kantons Luzern:
Zugang Arbeitsmarkt - Kanton Luzern

Arbeitsstelle suchen und finden

Es gibt verschiedene Jobportale, die man bei der Stellensuche nutzen kann. Ebenso hilft das WAS Wira Luzern bei der Stellensuche in Kooperation mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

LernLounge Luzern

In der LernLounge Luzern bieten Fachpersonen Beratungen und Hilfestellungen zur Bewältigung von Alltagsthemen. Sie informieren über günstige und machbare Kursangebote und/oder begleiten Besucher*innen beim Ausfüllen von Formularen, beim Schreiben von Briefen und Bewerben sowie bei Fragen zur Benutzung von Computer und Smartphone.

TIPP-IN

Im Sentitreff findet jeden Donnerstag Nachmittag der TIPP-IN, die offene Beratung für ratsuchende Arbeitslose, statt. 

Diplomanerkennung

Die Anerkennung von ausländischen Diplomen sind je nach Beruf oder Ausbildung unterschiedliche Stellen zuständig. Nähere Informationen sowie den Link zur Nationalen Kontaktstelle für Diplomanerkennung finden Sie hier:
Diplomanerkennung - Kanton Luzern

Wir empfehlen als erste Anlaufstelle das BIZ Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf des Kantons Luzern, welches sich an der Obergrundstrasse 51 in Luzern befindet. Hier werden Sie gratis beraten:
BIZ Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf

Bankkonto

Mit einer Wohnsitzbestätigung und einem Pass oder anderen Identitätsnachweis kann man in der Schweiz ein Konto eröffnen. Dabei ist die Eröffnung in der Regel kostenlos. Die Kontoführungsgebühren variieren jedoch je nach Kreditinstitut.

Steueramt und Steuern

Der Schalter des Steueramts der Stadt Luzern befindet sich im Kundenzentrum und ist von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Mitarbeitenden sind auch erreichbar unter:

Tel. +41 41 208 84 66
E-Mail: steuern@stadtluzern.ch

Alle weiteren Informationen finden sich hier: 
www.steuern.stadtluzern.ch

Je nach Aufenthaltsstatus zahlt man seine Steuern direkt über den Arbeitgeber per Quellensteuer oder regulär mittels Steuererklärung. Diese muss bis 31. März des Folgejahres beim Steueramt der Gemeinde Luzern eingegangen sein. Eine Fristerstreckung für Privatpersonen bis zum 31. August des Folgejahres ist kostenlos und kann Online erfolgen:
Fristerstreckungen - Kanton Luzern

Eine erste Schätzung der eigenen Steuerlast lässt sich mittels Kalkulatoren errechnen: Kalkulatoren - Kanton Luzern

Teilungsamt der Stadt Luzern

Das Teilungsamt der Stadt Luzern ist die Veranlagungsbehörde für die Erbschaftssteuern von Stadt und Kanton. Es befindet sich im Stadthaus, Hirschengraben 17.

 

Kontakt

Stadt Luzern
Integrationsförderung
Hirschengraben 17 
6002 Luzern
T +41 41 208 87 12

Öffnungszeiten & Details