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Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat.

Es sind dies insbesondere:

  • Inventarisierung der Erbschaft
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträge
  • Ausstellung der Erbbescheinigung
  • Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
  • Behörde für die Erstellung des öffentlichen Inventars
  • Behörde für die Entgegennahme der Ausschlagungserklärung
  • Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter

Weitere Aufgaben des Teilungsamtes sind:

  • Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Erbteilungen als Willensvollstrecker oder im Auftrag der Erben
  • Erbrechtliche Beratung, Testamentsberatung, Erbschaftsberatung 
  • Veranlagung und Bezug der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde

Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung der Erbschaft, sofern der oder die Verstorbene den letzten Wohnsitz in der Stadt Luzern hatte. Unsere Dienstleistungen sind gebührenpflichtig. Die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinde gibt darüber Auskunft (Siehe unter "Links" weiter unten).

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Telefon: +41 41 208 84 51, E-Mail: teilungsamt@stadtluzern.ch.

 

Personen

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