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23. Oktober 2026
Die Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission des Grossen Stadtrates (BUK) behandelte an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2026 im ersten Geschäft den Bevölkerungsantrag «Geologie beim ‹Gesamtsystem Bypass›». Die Kommission nimmt die Befürchtungen im Zusammenhang mit dem geplanten Bypass am Gütschhang ernst, lehnt den Bevölkerungsantrag aber knapp ab. Das zweite Geschäft betraf den Bericht und Antrag 26 zum Bebauungsplan Reussbühl West. Die Kommission stimmte dem Erlass des Bebauungsplans B 144 Reussbühl West grossmehrheitlich zu. Die Einsprachen, soweit auf sie einzutreten war, wurden abgewiesen.

Im Detail

Bevölkerungsantrag 247: «Geologie beim ‹Gesamtsystem Bypass› Luzern 2026»

An der Anhörung in der Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission äusserten die Antragstellenden des Bevölkerungsantrags Befürchtungen hinsichtlich möglicher Rutschungen am Gütschhang infolge der geplanten Bauarbeiten für den Bypass. Sie fordern deshalb eine geologische Untersuchung eines sensiblen Bereichs, der ihrer Ansicht nach vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) nicht ausreichend untersucht wurde.

Die Kommission nimmt die Befürchtungen der Antragstellenden ernst. Für die Kommission ist deshalb wichtig, dass die Anwohnenden im weiteren Planungsverlauf transparent informiert werden. Aus Sicht des Stadtrates und einer knappen Kommissionsmehrheit genügen jedoch die vom ASTRA bereits umfassend durchgeführten geologischen Untersuchungen in diesem Gebiet für den aktuellen Planungsstand. Weitere Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt würden keine neuen Erkenntnisse bringen. Eine Minderheit der Kommission warnte jedoch vor geologischen Risiken und dem damit verbundenen hohen Schadenspotenzial bei einem Ereignis und vor Sicherheitsrisiken für die Bevölkerung, was vertiefte Untersuchungen rechtfertige. Erfahrungen aus anderen Projekten hätten zudem gezeigt, dass unvollständige geologische Grundlagen zu Problemen und letztlich zu höheren Baukosten führen können.

Die Kommission lehnte den Bevölkerungsantrag 247 schliesslich mit 5 zu 6 Stimmen ab.

Bericht und Antrag (B+A) 26/2026: «Bebauungsplan B 144 Reussbühl West. Erlass. Einsprachebehandlung»

Auf einer Fläche von 56’000 m2 sollen beim Entwicklungsschwerpunkt Luzern Nord im Rahmen des Bebauungsplans Reussbühl West bis zu 800 zusätzliche Wohnungen sowie neue Gewerbeflächen ermöglicht werden.

Die Kommission zeigt sich vom Bebauungsplan überzeugt und hob beim geplanten urbanen Zentrum die Freiraumgestaltung, die Kombination von Wohnen und Arbeiten, die Aufwertung des Quartierplatzes, das weitgehend autofreie Zentrum, ökologische Aspekte, den öffentlich zugänglichen Patio mit der historisch und identitätsstiftend umgenutzten Shedhalle und die gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr hervor.

Eine Minderheit der Kommission erachtete den geplanten Anteil von 20 Prozent an gemeinnützigem Wohnungsbau in Reussbühl West als zu tief, da die lokale Bevölkerung in erster Linie bezahlbaren Wohnraum brauche, und stellte deshalb einen Rückweisungsantrag mit der Forderung, den Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen und auf Kurzzeitvermietungen für mehr als 90 Nächte pro Kalenderjahr vollständig zu verzichten. Eine Rückweisung des B+A würde jedoch eine Verzögerung des Bauvorhabens bedeuten und den Vertrauensschutz gegenüber den Eigentümerschaften infrage stellen. Die Kommission lehnte den Rückweisungsantrag schliesslich mit 3 zu 8 Stimmen ab.

Eine kleine Minderheit findet das Quartier zu dicht geplant und wünscht sich mehr Parkplätze. Bedenken äusserte die Kommission auch gegenüber der geplanten Anordnung der Gebäude entlang der Arbeitszone Täschmatt. Sie befürchtet Nutzungskonflikte zwischen Anwohnenden und den benachbarten Gewerbebetrieben, vor allem aufgrund potenzieller Lärmemissionen. Im Rahmen der weiteren Planung muss aufgezeigt werden, wie die Lärmvorgaben eingehalten werden können, sodass Wohnen und Arbeiten nebeneinander funktionieren. Die Arbeitszone Täschmatt soll erhalten bleiben. Einsprachen in Bezug auf die Umzonung der Arbeitszone Täschmatt in eine gemischte Zone wurden durch die Kommission nicht unterstützt.

Die Kommission stimmte schliesslich dem Erlass des Bebauungsplans B 144 Reussbühl West mit 8 zu 3 Stimmen zu und wies die Einsprachen, soweit auf sie einzutreten war, ab.
 

Beide Vorlagen werden voraussichtlich an der Ratssitzung vom 12. November 2026 behandelt.

Links:
Bevölkerungsantrag 247: «Geologie beim ‹Gesamtsystem Bypass Luzern› 2026»
Bericht und Antrag 26/2026: «Bebauungsplan B 144 Reussbühl West. Erlass. Einsprachebehandlung»

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Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission Medienmitteilung 23.10.2026 (PDF, 101 kB) Download 0 Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission Medienmitteilung 23.10.2026