Interview: Dagmar Christen
Bisher galt das Geheimhaltungsprinzip. Wieso?
Das städtische Recht orientierte sich am kantonalen Recht: Amtliche Informationen waren grundsätzlich nichtöffentlich, sofern keine besondere Grundlage für deren Bekanntgabe bestand. Die Stadt konnte zwar aktiv informieren, es bestand aber kein allgemeiner Rechtsanspruch auf Einsicht. Das Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt wird jetzt abgelöst durch das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt.
Was ändert sich?
Neu ist grundsätzlich alles öffentlich, sofern keine besondere Grundlage für die Geheimhaltung besteht. Jede Person kann in der Regel kostenfrei Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Wenn die Stadt den Zugang verweigern oder einschränken will, muss sie das in Zukunft begründen.
Welche Dokumente bleiben vertraulich?
Ausgeschlossen bleiben insbesondere Unterlagen nichtöffentlicher oder vertraulicher Sitzungen, Dokumente zu laufenden Geschäften und Verfahren sowie Unterlagen, die aufgrund besonderer Vorschriften geheim oder vertraulich sind. Auch Datenschutz, Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse und andere überwiegende öffentliche oder private Interessen können einer Veröffentlichung entgegenstehen. Wenn möglich soll der Zugang jedoch nicht verweigert, sondern nur aufgeschoben werden. Eine Möglichkeit ist auch, heikle Passagen oder einzelne Namen zu schwärzen.
Was passiert bei unterschiedlichen Ansichten bezüglich Öffentlichkeits- und Geheimhaltungsprinzip?
In der Stadt Luzern wird es – anders als beim Kanton – eine Schlichtungsstelle geben, an die sich gesuchstellende Personen wenden können, wenn ein Gesuch abgelehnt oder nur teilweise gutgeheissen wird. Wenn keine Einigung zustande kommt, gibt die Schlichtungsstelle eine Empfehlung ab, und danach kann ein beschwerdefähiger Entscheid verlangt und der Rechtsmittelweg beschritten werden.
Mit wie viel Mehrarbeit rechnet die Stadt?
Der Grosse Stadtrat hat Mitte September eine 50-Prozent-Stelle im Bereich Geschäftsverwaltung / Records Management sowie rund 10 Stellenprozent für juristische Beratung bewilligt.
Der Mehraufwand wird sich auszahlen: Das Öffentlichkeitsprinzip schafft Transparenz und stärkt damit das Vertrauen in den Staat. Wenn die Bevölkerung nachvollziehen kann, wie Behörden arbeiten und wie Entscheidungen zustande kommen, erhöht das die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns und ermöglicht zugleich eine wirksame demokratische Kontrolle.