In Luzern zu wohnen soll für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv bleiben. Für dieses Ziel setzt sich der Stadtrat mit seiner Wohnraumpolitik ein und fördert im Speziellen den gemeinnützigem Wohnungsbau.
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Wie im B+A 15/2024: «Städtische Wohnraumpolitik IV. 2. Controllingbericht» aufgezeigt, setzt sich der Stadtrat mit verschiedenen Massnahmen dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen ein vielfältiges Wohnungsangebot vorfinden. 2012 wurde die Initiative «Für zahlbaren Wohnraum» angenommen. Deren Ziel ist, den Anteil gemeinnütziger Wohnungen in der Stadt Luzern bis 2037 auf mindestens 16 Prozent anzuheben. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt die Zusammenarbeit mit den gemeinnützigen Bauträgern intensiviert. 2013 wurde das «G-Net. Netzwerk gemeinnütziger Wohnbauträger Luzern» gegründet. Zudem hat die Stadt die Gemeinnützige Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern (GSW Luzern) finanziell gestärkt. Mit dem Luzerner Modell für Baurechtsverträge wurden die Grundlagen für die regelmässige Abgabe städtischer Grundstücke für gemeinnützigen Wohnungsbau geschaffen. Die Änderung der Gemeindeordnung Anfang 2024 hat den Spielraum für eine aktive Bodenpolitik durch die Stadt erweitert. Der Stadtrat untersteht nun keiner finanziellen Limite mehr zum Kauf von Grundstücken in das Finanzvermögen.
Aktuelle Erkenntnisse aus den städtischen Arealentwicklungen zeigen jedoch auf, dass die 2012 von der Stadtluzerner Bevölkerung beschlossene Zielerreichung von 16 Prozent Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus bis 2037 mit den bisher getroffenen Massnahmen kaum mehr realistisch ist. Daher sieht der Stadtrat eine Weiterentwicklung der Wohnraumpolitik vor. Er stellt deshalb in den Gegenvorschlägen zu den wohnraumpolitischen Initiativen vier neue Massnahmen (siehe Abschnitt «Aktuelles») vor. Der Stadtrat betont dabei, dass ein deutlich stärkerer Effort verschiedener Akteure als bisher nötig ist, um preisgünstigen Wohnraum zu erhalten und zu schaffen.
Vier neue Massnahmen sollen eingeführt werden: die Gründung der Stiftung «Wohnraum für alle», der Kauf und die Vermietung von Wohnungen durch die Stadt, die Vergabe von Darlehen für gemeinnützige Wohnbauträger sowie ein die Einführung eines städtischesn Vorkaufsrechts zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die neuen Massnahmen werden in den Gegenvorschlägen zur Initiative «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum» (B+A 46/2025) wie auch zur Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen» (B+A 45/2025) aufgezeigt, welche der Stadtrat beide ablehnt. Der Stadtrat passt gestützt auf die Gegenvorschläge auch das langfristige Ziel des Anteils gemeinnütziger Wohnungen an. Als Zwischenziel gilt weiterhin 16 Prozent gemeinnütziger Marktanteil bis 2037. Neu soll bis ins Jahr 2048 der Anteil an gemeinnützigen Wohnungen in der Stadt Luzern 18 Prozent betragen und damit der gemeinnützige Wohnungsbau noch langfristiger gefördert werden. Mit den folgenden zusätzlichen Massnahmen ist der Stadtrat überzeugt, dass er die Rahmenbedingungen zur Bereitstellung eines geeigneten Wohnraumangebots für alle Bevölkerungsgruppen und zur angestrebten Marktanteilssteigerung des gemeinnützigen Wohnungsbaus schaffen kann.
Gründung einer Stiftung «Wohnraum für alle»
Es soll ein neuer gemeinnütziger Wohnbauträger in Form einer privatrechtlichen Stiftung gegründet werden. Eine Stiftung verfügt über eine hohe operative und wirtschaftliche Freiheit, was ein flexibles Agieren auf dem Wohnungsmarkt ermöglicht. Die Stiftung soll mit dem Fokus auf generationsübergreifende Wohnangebote ausgerichtet werden und mit geeigneten Wohnkonzepten Impulse auf dem Wohnungsmarkt generieren. Die Stadt stellt ein Stiftungskapital von 70 Mio. Franken bereit. Die Stiftung «Wohnraum für alle» soll aufgrund der Dringlichkeit der Wohnraumproblematik noch im Jahr 2026 ihre Aktivität aufnehmen, weshalb ein Nachtragskredit von 30 Mio. Franken beantragt wird.
Kauf und Vermietung von Wohnungen durch die Stadt
Die Stadt will die aktive Bodenpolitik intensivieren, um den eigenen Handlungsspielraum bei zunehmender Flächenkonkurrenz langfristig zu sichern. Nur so kann künftig auch gezielt auf öffentliche Aufgaben im Bereich Bildung, Freiraum und Wirtschaft reagiert werden. Gleichzeitig will sie vermehrt Liegenschaften kaufen, damit zielgruppen-spezifische Wohnangebote geschaffen und Pionierprojekte im Bereich Wohnen ermöglicht werden können. Für die Umsetzung dieser Massnahme ist mit einem finanziellen Aufwand von rund 200 Mio. Franken zu rechnen. Dieser Aufwand ist nicht Teil des Sonderkredits, da die Liegenschaften ins Finanzvermögen gekauft und anschliessend über separate Anträge gemäss dargelegtem Vorgehen ins Verwaltungsvermögen gewidmet werden.
Darlehen für gemeinnützige Wohnbauträger
Mit der Vergabe von städtischen Darlehen sollen die gemeinnützigen Potenziale für die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum aktiviert werden. Mit attraktiven Finanzierungsbedingungen sollen die Kauf- sowie die Bauaktivitäten von gemeinnützigen Wohnbauträgern gestärkt und gefördert werden. Weiter soll dadurch trotz hohen Immobilienpreisen ein tieferes Mietzinsniveau gesichert werden. Für die Prüfung der Darlehensvergabe ist eine Zusammenarbeit mit den beiden Dachorganisationen für den gemeinnützigen Wohnungsbau («Wohnen Schweiz» und «Wohnbaugenossenschaften Schweiz») vorgesehen. Für die Vergabe von zinslosen und zinsgünstigen Darlehen wird ein Sonderkredit von insgesamt 44 Mio. Franken (jeweils 22 Mio. Franken pro Dachorganisation) beantragt.
Städtisches Vorkaufsrecht
Mit der Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen» wird der Stadtrat aufgefordert, ein kommunales Vorkaufsrecht einzuführen. Das Vorkaufsrecht soll zur Erreichung der wohnpolitischen Ziele dienen und bei einer Leerwohnungsziffer von 1,5 Prozent oder tiefer zur Anwendung kommen. Der Stadtrat lehnt die Initiative ab. Der Gegenvorschlag des Stadtrates sieht eine Änderung des bestehenden Reglements über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken vom 29. Juni 2017 (sRSL 9.4.1.1.1) vor und soll, wie auch in der Initiative vorgeschlagen, bei einer Leerwohnungsziffer von 1,5 Prozent oder tiefer zur Anwendung kommen – gemessen am Mittel über die jeweils letzten drei Jahre. Das Vorkaufsrecht im Gegenvorschlag zielt darauf ab, dass die Verkäuferschaft eines Objekts die Stadt Luzern über den Inhalt eines Kaufvertrags informiert, sobald die Kaufmodalitäten mit einer Käuferschaft bekannt sind. Die Stadt Luzern hat den Parteien anschliessend innert drei Monaten mitzuteilen, ob sie vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen will. Bei Parzellen mit maximal 500 Quadratmetern Geschossfläche und geringer strategischer Bedeutung, bei Eigentumsübertragungen zwischen Familienangehörigen, bei Erbteilungen, Verkäufen von Grundstücken an gemeinnützige Wohnbauträger sowie innerhalb eines Konzerns und weiteren Ausnahmen kommt das Vorkaufsrecht der Stadt nicht zur Anwendung. Zudem soll die Stadt, anders als in der Initiative vorgeschlagen, erworbene Objekte innert einer Fünfjahresfrist an gemeinnützige Wohnbauträger verkaufen oder diese langfristig im eigenen Portfolio halten können, sofern eine Baurechtsabgabe an eine gemeinnützige Trägerschaft nicht möglich oder zielführend ist.
Die Initiativen und die Gegenvorschläge werden am 5. März 2026 im Grossen Stadtrat behandelt werden. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 14. Juni 2026 stattfinden.
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