Das Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz befasst sich mit der Erhaltung der bedeutenden historischen Bausubstanz. Es ist ein Kompetenzzentrum für Fragen der Denkmalpflege, des Ortsbildschutzes und des Kulturgüterschutzes.
Alles zum Inhalt
Denkmalpflege
Die Denkmalpflege berät Bauwillige, Eigentümerschaften, Architekturschaffende, Handwerksbetriebe sowie Dienstabteilungen der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit Umbauten und Instandsetzungen. Die Tätigkeit der Denkmalpflege richtet sich nach den Leitsätzen zur Denkmalpflege in der Schweiz herausgegeben von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD und deren Grundsatzdokumenten.
Als eine der Vernehmlassungsstellen im Baubewilligungsverfahren wird die städtische Denkmalpflege bei Bauvorhaben in den Ortsbildschutzzonen, bei Baugruppen und erhaltenswerten Bauten konsultiert. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ressort Denkmalpflege ist zu empfehlen. Die kantonale Denkmalpflege ist für Unterschutzstellungen bzw. Eintragung von Objekten ins kantonale Denkmalverzeichnis und für finanzielle Beiträge zuständig.
Ortsbild
Luzern ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS eingetragen und als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. Durch diese Aufnahme ins Bundesinventar wird dargetan, dass Luzerns Ortsbild in besonderem Masse die ungeschmälerte Erhaltung verdient. Im Zonenplan sind die überlagernden Ortsbildschutzzonen A (Altstadt, Kleinstadt, Vögeligärtli) und die Schutzzone B ausgewiesen. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Bau- und Zonenreglement nachzulesen.
Bauinventar
Die Stadt Luzern verfügt über einen reichen Schatz an erhaltens- und schützenswerten Bauten. Diese Objekte werden in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege in einem Hinweisinventar erfasst. Im kantonalen Bauinventar BILUExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind unbewegliche Objekte gemäss dem Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler und der zugehörigen Verordnung aufgeführt. Die erhaltens- und schützenswerten Bauten sowie die Baugruppen sind für das Ortsbild der Stadt Luzern bestimmend und sollen in ihren Qualitäten erhalten werden. Weitere Informationen zum Bauinventar enthält das Stadtmagazin Nr. 2/2017.
Grundlagendokumente Denkmalpflege
- Leitsätze zur Denkmalpflege in der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Grundsatzdokumente Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege EKD
- Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder ISOSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Gesetz und Verordnung über den Schutz der Kulturdenkmäler DSchG, SRL Nr. 595Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.; DSchV, SRL Nr. 595aExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Informationen zu Baugesuchen, gesetzlichen Grundlagen, Planungshilfen (z.B. Solaranlagen)
- MerkblätterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie auf der Webseite des Arbeitskreis Denkmalpflege
Hier finden Sie Informationen zu den städtischen Brunnen und deren Unterhalt:
Städtische Brunnen
Kulturgüterschutz
Das Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz ist Anlaufstelle in Fragen des Kulturgüterschutzes von Immobilien und Mobilien. Es erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der ZSOpilatus Einsatzpläne im Bereich des Kulturgüterschutzes. Diese Arbeit wird fachlich von der Kulturgüterschutz-Kommission begleitet.
Die Stadt Luzern verfügt über einen Kulturgüterschutzraum wo Kunst- und Kulturgegenstände der Stadt wie beispielsweise die Hofbrückenbilder eingelagert werden. Zu den Aufgaben im Bereich des Kulturgüterschutzes gehört die Betreuung der Bildtafeln der Luzerner HolzbrückenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Kapellbrücke, Spreuerbrücke, Hofbrücke.
Dokumente
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Wichtige Links
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Kontakt
Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz
Hirschengraben 17Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
6002 Luzern
T +41 41 208 82 02
Öffnungszeiten & Details