Das Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz ist eine Fachstelle innerhalb der Dienstabteilung Städtebau in der Baudirektion. Zu den Aufgaben gehören die Bau- und Gartendenkmalpflege, der Ortsbildschutz und der Kulturgüterschutz.
Tage des Denkmals im September
Unter dem Motto «In Gefahr?» liegt der Fokus der diesjährigen Europäischen Tage des Denkmals auf gefährdetem Kulturerbe. Auch die städtische Denkmalpflege und der Kulturgüterschutz beteiligen sich.
Führungen, Filme und mehr
Sonntag, 13. September 2026, von 11.00 bis 16.00 Uhr
Treffpunkt: Peterskapelle, Rosengartplatz
Führungen Kapellbrücke – Spreuerbrücke – Reusswehr mit Nadeshda Müller (Kulturgüterschutz) und Fachfrauen der städtischen Denkmalpflege:
11.30, 12.30, 13.30 und 14.30 Uhr
Filmvorführungen in der Peterskapelle mit Infos über unser audiovisuelles Kulturgut. In Zusammenarbeit mit MemoriavExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und der City-Kirche PeterskapelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Weitere Infos auf der Website «Europäische Tage des Denkmals Schweiz»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Alles zum Inhalt
Denkmalpflege und Ortsbildschutz
Die Stadt Luzern hat einen reichen Schatz an erhaltens- und schützenswerten Bauten. Diese Objekte werden in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege im kantonalen BauinventarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst. Bei Bauvorhaben in den Ortsbildschutzzonen und bei erhaltenswerten Bauten wird die Denkmalpflege während des Baubewilligungsverfahrens beigezogen. Bauwilligen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit im Dialog ein überzeugendes Projekt zur Ausführung gelangen kann. Die Fachstelle berät neben Bauwilligen auch Eigentümerschaften, Architekturschaffende, Handwerksbetriebe sowie stadtinterne Stellen im Zusammenhang mit Umbauten und Instandsetzungen.
Luzern ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS eingetragen und ein Ortsbild von nationaler Bedeutung. Luzerns Ortsbild verdient deshalb in besonderem Masse Aufmerksamkeit, Pflege und bestmögliche Erhaltung. Im Zonenplan sind die überlagernden Ortsbildschutzzonen A (Altstadt, Kleinstadt, Vögeligärtli) und die Ortsbildschutzzone B ausgewiesen. Die entsprechenden Bestimmungen sind im Bau- und Zonenreglement nachzulesen. Bei Veränderungen an der Bausubstanz setzt sich die Denkmalpflege für eine harmonische Eingliederung ins Ortsbild ein.
Weitere Infos
Ortsbildschutz City-Maps Stadt LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Denkmalpflege in der Schweiz (Bund)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Gartendenkmalpflege
Historische Gärten und Parkanlagen, Friedhöfe und andere Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung: Um sie kümmert sich die Gartendenkmalpflege. Die Erhaltung von Gartendenkmälern liegt aufgrund deren historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit. Ein Ziel der städtischen Gartendenkmalpflege ist die Erarbeitung eines stadtweiten Garteninventars.
Weitere Infos
Bundesamt für Kultur, Historische GärtenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege (Schweiz)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kulturgüterschutz
Die Stadt Luzern ist geprägt von einer hohen Dichte an Kulturgütern und trägt eine grosse Verantwortung, diese wertvolle kulturelle Identität auf Dauer zu sichern und zu bewahren. Der Kulturgüterschutz (KGS) bezeichnet den Schutz und im Notfall die Rettung von Kulturgütern. Beides, Schutz (vorbeugend) und Rettung (akut), werden konkret geplant. Der städtische Kulturgüterschutz arbeitet eng mit der Feuerwehr und dem Zivilschutz zusammen und ist mit verschiedenen Akteuren vernetzt. In den vergangenen Jahren wurden für sämtliche KGS-Objekte, die sich auf dem Gemeindeboden der Stadt Luzern befinden, detaillierte Einsatzpläne für die Feuerwehr erstellt.
Weitere Infos
Kulturgüterschutz Kanton LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kulturgüterschutzinventar des BundesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Haager Abkommen für den Schutz von KulturgutExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bildergalerien
Dokumente
| Name | Download |
|---|
Gesetzessammlung
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 3.3.1.1.1 | Verordnung über den Nina-und-Walter-Alfred-Baumann-Fonds | 1. Dezember 2017 |
Behörden
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kulturgüterschutz-Kommission | +41 41 208 82 02 | Kontaktformular |
Kontakt
Ressort Denkmalpflege und Kulturgüterschutz
Hirschengraben 17
6002 Luzern
T +41 41 208 82 02
Öffnungszeiten & Details