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Der Energiefonds der Stadt Luzern hat die Aufgabe, Projekte im Klima- und Energiebereich finanziell zu fördern. Die Hauptziele des Fonds sind:

  • Förderung der CO2-Reduktion: Der Fonds unterstützt Massnahmen, die zur Erreichung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft beitragen.
  • Finanzierung von Vorhaben: Dazu zählen die effiziente Energieanwendung, die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen sowie die Erarbeitung von Studien und Konzepten.
  • Zielgruppen: Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Körperschaften mit Vorhaben in der Stadt Luzern.

Das Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energiereglement) der Stadt Luzern bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Projekten im Bereich der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Es legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen der Energiefonds tätig ist. 

Die Verordnung zum Reglement für eine nachhaltige städtische Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik (Energieverordnung) der Stadt Luzern regelt die finanziellen Förderbedingungen für Projekte im Bereich der nachhaltigen Energie-, Luftreinhalte- und Klimapolitik.

Die Fondsverwaltung beurteilt die Gesuche um Förderbeiträge und legt die Höhe der Unterstützung fest, basierend auf den Vorgaben des Energiereglements.
Wahlbehörde für die Mitglieder der Fondsverwaltung ist der Stadtrat.

Die Geschäftsführung unterstützt die Fondsverwaltung operativ und mit beratender Stimme. Sie verfügt über kein Stimmrecht. Geschäftsführer des Energiefonds ist Thomas Scherrer, Projektleiter Energie und Klimaschutz, Dienstabteilung Umweltschutz.

Auf der Seite www.stadtluzern.ch/foerderprogramme sind das aktuell gültige Förderprogramm Energie sowie sämtliche Förderbedingungen abrufbar. 

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