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Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätskommission (BUK) obliegt gemäss Art. 35 Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates die Vorberatung folgender Geschäfte:
a. Bau- und Planungsvorlagen sowie Abrechnungen von Sonderkrediten für Bau- und Planungsvorlagen;
b. Umwelt-, Energie- und Mobilitätsvorlagen.

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