Der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) obliegt gemäss Art. 36 Geschäftsreglement des Grossen Stadtrates die Vorberatung der Geschäfte, über die der Grosse Stadtrat im Bereich von Bildung, Kultur und Sport zu befinden hat. Zudem ist sie das verantwortliche Gremium für die Belange der Musikschule gemäss kantonalem Recht.
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