– Haltung des Stadtrates zur Strategie Wassernutzung und Wasserversorgung. Vernehmlassung des Kantons Luzern, Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement
– ALI-Kommission. Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2028
Haltung des Stadtrates zur Vernehmlassung betreffend die Massnahmen zur Verbesserung der Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und betreffend die Änderung der dazugehörigen Verordnung (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV)
Im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat der Schweizerische Städteverband (SSV) die Stadt Luzern zur Stellungnahme eingeladen.
Bei den Anpassungen der VISOS und der RPV geht es darum, die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) zu verbessern. Die Fragen der Direktanwendung des ISOS, die Berücksichtigung der kommunalen und kantonalen Interessen in der Abwägung und die Erstellung von Solaranlagen im ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A werden im Sinne des Stadtrates geklärt. Die Änderungen der VISOS und der RPV werden begrüsst und sind zweckmässig.
Allerdings ist der erläuternde Bericht zu wenig klar formuliert. Dieser könnte sich am Bericht des runden Tisches vom 26. Juni 2025 orientieren (Herausforderungen und Massnahmen).
Auch ist die Formulierung von Art. 10 Abs. 1bis VISOS nur sehr schwer verständlich. Gemäss Bericht zum runden Tisch war folgende Ergänzung Art. 10 VISOS vorgesehen:
5 Verlangt ein Element eines Vorhabens innerhalb des Siedlungsgebiets eine bundesrechtliche Bewilligung und hat dieses Element keine Auswirkungen auf den Ortsbildschutz, so kommt es nicht zu einer zusätzlichen Direktanwendung des ISOS im Sinn von Art. 10 VISOS.
Diese Formulierung wird als deutlich klarer und verständlicher eingeschätzt. Insbesondere im Hinblick auf die künftige Rechtsprechung wird eine präzisere Formulierung der Anpassung beantragt.
Sobald die Änderungen der VISOS und der RPV in Kraft sind, soll der ISOS-Leitfaden zeitnah aktualisiert werden.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Haltung des Stadtrates zur Strategie Wassernutzung und Wasserversorgung. Vernehmlassung des Kantons Luzern, Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement
Der Kanton Luzern hat eine Strategie Wassernutzung und Wasserversorgung (Wasserstrategie Kanton Luzern) erarbeitet und unter anderem die Stadt Luzern zur Vernehmlassung eingeladen.
Der Stadtrat begrüsst es, dass der Kanton eine Strategie zur Wassernutzung und Wasserversorgung gekoppelt an das Wasserangebot erstellt. Gerade in Hinblick auf die Klimaerwärmung, die wärmeren Sommer und den dadurch verursachten Wassermangel, ist eine solche Strategie sehr wichtig. Die Vision und die Stossrichtungen adressieren aus Sicht der Stadt Luzern die wichtigsten Punkte. Dabei wird der Fokus auf die Trinkwasserversorgung, die thermische Nutzung sowie den Wasserbedarf in der Landwirtschaft gelegt. Der Stadtrat regt unter anderem an, auch weitere Bereiche wie Industrie, Bau und Privathaushalte in der Strategie zu adressieren. Bei einigen Punkten schlägt der Stadtrat Konkretisierungen und Ergänzungen vor, um Nutzungskonflikten vorzubeugen und Zuständigkeiten zu klären. Unter anderem sollen die Gemeinden und Regionen bei wasserrelevanten Fragestellungen frühzeitig miteingebunden werden.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
ALI-Kommission. Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2028
Deborah Arnold, Leiterin Stadtplanung, wird nach rund fünfjähriger Amtszeit aus der ALI-Kommission der Stadt Luzern zurücktreten. Als neue Vertreterin der Stadtverwaltung hat der Stadtrat Verena Randall, Fachbereichsleiterin Kultur- und Sportförderung, für die laufende Amtsperiode bis Ende 2028 in die ALI-Kommission gewählt.
Gemäss dem Reglement über den Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz vom 23. Oktober 2025 (ALI-Fonds-Reglement; sRSL 8.2.1.1.1) bezweckt der ALI-Fonds die Förderung von Massnahmen zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz. Die Stadt wird dadurch vitalisiert, um als lebendiges Zentrum den Austausch und die Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Die ALI-Kommission setzt sich aus fünf Branchenvertretungen und zwei Verwaltungspersonen aus den Bereichen Wirtschaft (Fachstelle Wirtschaft) und Kultur (Dienstabteilung Kultur und Sport) zusammen.
Die vollständige Mitgliederliste der ALI-Fondsverwaltung ist auf der Website der Stadt Luzern abrufbar.
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| Kurzinformationen des Stadtrates vom 13.04.2026 (PDF, 137 kB) | Download | 0 | Kurzinformationen des Stadtrates vom 13.04.2026 |