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31. Januar 2025
Die Bildungskommission des Grossen Stadtrates (BiKo) hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2025 den Bericht und Antrag 52/2024 bezüglich der Billettsteuer beraten.

Der Bericht und Antrag (B+A) 52/2024 der Stadt Luzern beschreibt die Billettsteuer, eine seit 1920 bestehende Abgabe zur Finanzierung der Kultur- und Sportförderung. Diese Steuer ermöglicht insbesondere die Förderung einzelner Kulturschaffenden, kulturell tätiger Vereine, sowie des Breiten- und Jugendsports der Stadt Luzern. Eine Motion von Vertretenden verschiedener Fraktionen fordert eine Überprüfung und Anpassung des derzeitigen Billettsteuersystems.

Der Stadtrat schlägt vor, den Steuersatz bei den derzeitigen 10 Prozent zu belassen, jedoch den Freibetrag von Fr. 10'000.– auf Fr. 50'000.– zu erhöhen. Diese Erhöhung soll kleine und mittlere Veranstalter*innen von der Steuerpflicht befreien, was rund die Hälfte der Veranstaltenden in Luzern betrifft. Dies reduziert den Billettsteuerertrag um etwa Fr. 450'000.– jährlich, was im Budget 2026 berücksichtigt werden muss.

Die Billettsteuer dient auch als Teilabgeltung für die hohen Zentrumslasten der Stadt Luzern, da ein signifikanter Anteil der Einnahmen von auswärtigen Veranstaltungsteilnehmenden stammt. Zusätzlich wird die Zweckbindung der Mittel durch die Reduktion von drei auf einen Fonds sichergestellt, was Flexibilität bei der Mittelverwendung ermöglicht.

Die Änderungen der Reglemente umfassen die Teilrevision des Billettsteuerreglements und den Erlass eines neuen Förderreglements, um die Verwendung der Gelder transparenter und die Förderkriterien klarer zu definieren. Mit diesen Anpassungen will der Stadtrat die Förderung von Kultur und Sport nachhaltig sichern und die Motion 52 als erledigt abschreiben.

Die Bildungskommission begrüsst, dass nach der Rückweisung des letzten B+A dieser nun die Funktion und Wirkung der Billettsteuer klarer aufzeigt, wenngleich wenig neue Varianten geprüft wurden. Die Bildungskommission ist sich bezüglich des Erhalts dieser Steuer uneins. Einerseits deckt diese Steuer nur 12 Prozent der Ausgaben und der Rest wird bereits über das Globalbudget abgewickelt. Weiter ist die Stadt Luzern noch eine der wenigen Städte in der Schweiz, welche eine Billettsteuer erhebt. Dies kann Wettbewerbsnachteile bei nationalen Veranstaltungen mit sich bringen. Andererseits gleicht die Billettsteuer nur rund 17 Prozent der errechneten Zentrumslasten aus. Es wäre sinnvoller, die Zentrumslast über einen Finanzausgleich abzugelten.

Sowohl der Antrag, den Freibetrag auf Fr. 100'000.– anzuheben, als auch die Billettsteuer komplett abzuschaffen, erreichten keine Mehrheit. Mit einer knappen Mehrheit folgte die Bildungskommission dem Stadtrat, das Reglement über die Erhebung einer Kultur- und Sportförderungsabgabe vom 20. September 1990 zu ändern und stimmte dem Erlass eines neuen Förderreglements grossmehrheitlich sowie der Abschreibung der Motion 52 und dem B+A 17/2024 einstimmig zu.

Der B+A 52/2024 wird voraussichtlich an der Sitzung des Grossen Stadtrates vom 20. Februar 2025 beraten.
Name
Bildungskommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 31.01.2025 (PDF, 110.79 kB) Download 0 Bildungskommission des Grossen Stadtrates Medienmitteilung 31.01.2025
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