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9. Januar 2024
Das Stadtfest Luzern ist für Luzernerinnen und Luzerner ein Ort der Begegnung und der Gemeinschaft. Es fördert nachhaltig den Zusammenhalt und das Zusammenleben der Gesellschaft auch über das Fest hinaus. Deshalb will der Stadtrat die Stadtfeste Luzern 2024 bis 2026 wie bisher mit einem jährlichen Beitrag von 235'000 Franken finanziell unterstützen.

Der Grosse Stadtrat hat im Jahr 2019 mit dem Bericht + Antrag (B+A) 35/2019 einen Sonderkredit in der Höhe von 840'000 Franken für die Durchführung der Stadtfeste 2021 bis 2023 bewilligt. Infolge der Corona-Pandemie konnte 2021 nur ein Alternativ-Anlass durchgeführt werden. 2022 und 2023 fanden dann erfolgreich zwei Stadtfeste mit dem neuen Konzept statt. Vom Sonderkredit in der Höhe von 840'000 Franken wurden infolge der reduzierten Durchführung 615’000 Franken aufgewendet.

Vereinbarung für Stadtfeste bis 2026

Auch 2024 soll das Stadtfest mit dem bisherigen Festkonzept durch die Stiftung «Luzern hilft» zusammen mit dem bewährten Organisationskomitee durchgeführt werden. Dazu will der Stadtrat wiederum eine dreijährige Vereinbarung zwischen der Stiftung und der Stadt Luzern abschliessen. Die Durchführung der Stadtfeste Luzern 2024 bis und mit 2026 sollen mit einem jährlichen Beitrag der Stadt von 235'000 Franken unterstützt werden. Die Kompetenz der Ausgabenbewilligung liegt beim Stadtrat.

Wichtiger Anlass

Gemäss Legislaturprogramm 2022–2025 soll Luzern nicht nur ein starkes wirtschaftliches und kulturelles Zentrum und eine nachhaltige Stadt sein, sondern vor allem auch eine lebenswerte und sichere Stadt für alle Bevölkerungsgruppen und Generationen. «Das Stadtfest leistet einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben und den Zusammenhalt der Gesellschaft in Luzern», sagt Stadtpräsident Beat Züsli.

Rechtliche Grundlage

Für die Unterstützung des Stadtfests Luzern besteht noch keine ausreichende Rechtsgrundlage. Für die Unterstützung in den Jahren 2020 bis 2023 bildete der Sonderkredit mit dem B+A 35/2019 die Rechtsgrundlage. Mit dem vorliegenden B+A 45/2023 wird einerseits der Sonderkredit für die Jahre 2021 bis 2023 abgerechnet und andererseits ein Reglement über das Stadtfest Luzern erlassen. Der Grosse Stadtrat behandelt die Vorlage voraussichtlich am 1. Februar 2024.

Link:
Bericht und Antrag 45/2023 «Stadtfest Luzern. Rückblick 2020 bis 2023; Abrechnung Sonderkredit B+A 35/2019. Ausblick 2024 bis 2026. Erlass Reglement»

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Stadtfest Luzern Medienmitteilung 09.01.2024 Download 0 Stadtfest Luzern Medienmitteilung 09.01.2024
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