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Krankenversicherungsprämien können eine grosse finanzielle Belastung sein. Der Kanton Luzern unterstützt deshalb anspruchsberechtigte Personen mit der individuellen Prämienverbilligung (IPV). So bleiben die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung bezahlbar – insbesondere für Familien sowie Haushalte mit geringem Einkommen und Vermögen. Die Prämienverbilligung wird immer direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. 

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Habe ich Anspruch?

Die Prämienverbilligung wird von der WAS Luzern bearbeitet. Ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, wird individuell geprüft. Entscheidend sind vor allem Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Zudem müssen Sie am 1. Januar des Anspruchsjahres im Kanton Luzern wohnen, bei einer obligatorischen Krankenversicherung versichert sein und Ihre Steuererklärung ordnungsgemäss eingereicht haben.

Mit dem Online-Rechner der WAS Luzern können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.
Online-Rechner - WAS LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Schnell und einfach online anmelden

Für die Prämienverbilligung können Sie sich online anmelden unter: 
www.was-luzern.ch/praemienverbilligungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Anmeldung muss jedes Jahr neu eingereicht werden. Für das Folgejahr ist dies jeweils von Mitte August bis 31. Oktober möglich. Wenn Sie sich erst im laufenden Jahr anmelden, erhalten Sie die Prämienverbilligung nur teilweise. 

Bei Fragen hilft Ihnen die WAS Ausgleichskasse Luzern gerne weiter.
Hotline zum Thema Prämienverbilligung: +41 41 209 01 51

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